Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 127

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Jahren eine Diskussion darüber führen, wie wir die Qualität an den österreichischen Hochschulen verbessern können.

Herr Bundesminister außer Dienst Dr. Einem, Sie haben hier versucht, uns zu erklären, dass die Bundesregierung predigt, es ginge um ein Nulldefizit beim Budget, und haben gemeint, in diesem Fall werde das Gegenteil gemacht, weil man den Studierenden ein Darlehen zumute. – Sie haben nicht richtig verstanden, was wir mit der Budgetsanierung meinen. Hier ist es ja darum gegangen, zu sagen, wenn man Investitionen tätigt, sei es ein nicht allzu großes Problem, einen Kredit aufzunehmen, wenn man dann beginnt, dieses Darlehen auch wieder zurückzuzahlen. Was allerdings in der Vergangenheit passiert ist, war nicht die Rückzahlung, sondern die permanente Ausweitung dieses Darlehens, und das ist das eigentliche Problem, das haben Sie offenbar bis heute nicht verstanden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte die Zeit vom Beschluss der Bundesregierung hinsichtlich Einführung dieses Studienbeitrages bis zur eigentlichen Beschlussfassung hier im Haus nützen, um eine inhaltliche Debatte über die Form dieser Einführung zu führen. Denn eines ist klar: Wer zahlt, schafft auch an, wie heute in den "Oberösterreichischen Nachrichten" in einem Kommentar sehr schön zu lesen ist. Und es werden sich in Zukunft die Studenten nicht mehr gefallen lassen, dass ein ihnen im Universitäts-Studiengesetz zugestandenes Recht, nämlich dass jeder Professor pro Semester drei Prüfungstermine anzubieten hat, nicht eingehalten wird und die Prüfungstermine nicht angeboten werden. Er wird sie selbstverständlich anbieten müssen, wenn der Student einen Beitrag an die Universität leistet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wird in Zukunft nicht denkbar sein, dass jemand, wenn er Pädagogik studiert, auf einen Seminarplatz zwei Jahre wartet. Auch das werden sich in Zukunft die österreichischen Studentinnen und Studenten nicht gefallen lassen.

Es geht auch darum, dass wir – es sind hier einige Universitätsprofessoren – auch über die Lehrverpflichtung reden. Wissen Sie, welche Lehrverpflichtung Universitätsprofessoren heute haben? – Sie haben gar keine. Ich war eigentlich selbst überrascht, dass das tatsächlich so ist. In Hinkunft werden wir selbstverständlich eine derartige Lehrverpflichtung vorsehen müssen, denn es ist auch nicht zumutbar, von Studierenden einen Beitrag zu verlangen, wenn sie dann in völlig überfüllten Vorlesungssälen sitzen müssen.

Wir haben uns daher in einer längeren Debatte folgenden Antrag überlegt, den ich einbringen möchte:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amon, Dr. Graf, Dr. Brinek, Mag. Schender und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Qualitätssicherung an den Universitäten und Sicherstellung der sozialen Gerechtigkeit für Studierende im Zuge der Einführung von Studienbeiträgen

"Die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, folgende Begleitmaßnahmen zur Qualitätssicherung an den Universitäten und Sicherstellung der sozialen Gerechtigkeit für Studierende im Zuge der Einführung von Studienbeiträgen zu berücksichtigen:

Es muss das Ziel angestrebt werden, dass die aus diesen Einnahmen erwachsenden Mittel den Universitäten zur Verfügung gestellt werden.

Transferleistungen für Studierende:

Zur sozialen Absicherung der Studierenden sollen die Stipendien ,in Breite und Höhe‘ unter besonderer Berücksichtigung von Mehrkinderfamilien ausgedehnt werden.

Die Familienbeihilfen für Studierende müssen erhalten bleiben.


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