Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 186

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. – Bitte.

20.36

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn nun mit diesem Rechtspraktikantengesetz endlich, wie von den Vertretern der beiden Regierungsparteien bereits erwähnt wurde, eine so genannte Lücke geschlossen wird, dann kann ich mich eigentlich nur relativ kurz darüber freuen. Es wurde nämlich im Ministerrat bereits ein so genanntes Objektivierungsgesetz beschlossen, das noch im Herbst in diesem Hohen Haus abgesegnet werden soll.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein Objektivierungsgesetz, das das bestehende Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – und die Rechtspraktikanten übernehmen wir jetzt mit ihren Rechten ja in dieses Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – nicht nur aufweichen, sondern über weite Strecken außer Kraft setzen wird. Es ist ein unverständlicher Rückschritt auf Kosten von Frauen. Ich darf nur ein Beispiel nennen: In der Objektivierungskommission, der ja dann eine sehr entscheidende Rolle zum Beispiel bei künftigen Leiterfunktionsbestellungen zukommen wird, ist die Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes nicht einmal vertreten. Und das ist – ich möchte es einmal so ausdrücken – doch sehr seltsam.

Oder: Wenn zum Beispiel eine sehr qualifizierte Frau sich falsch bewertet oder beurteilt fühlt und nicht in den Dreier-Vorschlag aufgenommen wird, hat sie künftig keine Möglichkeit mehr, dagegen zu berufen.

Die Anführung solcher Beispiele ließe sich noch fortsetzen. Das alles ist für mich absolut unverständlich.

Wenn nun mit dem Rechtspraktikantengesetz endlich auch die Auszubildenden im öffentlichen Dienst gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung und gegen sexuelle Belästigungen geschützt werden, dann müssen wir schon eines im Auge haben, nämlich dass mit einem Objektivierungsgesetz, das sehr bald diesem Hohe Haus zugeleitet wird, die Keule der Aufweichung und der Außerkraftsetzung über dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz schwebt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

20.38

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen der Auffassung des Kollegen Maier ist die Abschaffung der Ausstellungsvergütung, also die Abschaffung des § 16b des Urheberrechtsgesetzes, kunst- und kulturfreundlich und nicht kulturfeindlich.

Wenn hier eingewandt wurde, dass kein Begutachtungsverfahren stattgefunden hat, so ist dem Kollegen zu entgegnen, dass diese Frage schon seit Jahren sehr eingehend diskutiert wurde. Der von Dr. Michel Walter als Vertreter der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler bemängelte "nicht stattgefundene" Termin hat ja schon vor Jahren stattgefunden. Wir wissen ja alle um die Problematik, nur habe ich im Gegensatz zu dir, Kollege Maier, das Gespräch mit Vertretern der Verwertungsgesellschaft geführt, also selbstverständlich mit Dr. Michel Walter auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch mit den Vertretern der betroffenen Museen. Da waren dabei der Vertreter des Jüdischen Museums, Dr. Frodl vom Oberen Belvedere, und da waren selbstverständlich auch Vertreter der anderen Museen.

All diese Personen haben überzeugend dargelegt, dass die Aufrechterhaltung der Ausstellungsvergütung kunstfeindlich ist, und zwar deshalb, weil Werke von zeitgenössischen Künstlern von der Ausstellungsvergütung belastet sind, wogegen dies bei den Werken jener Künstler, die schon 70 Jahre tot sind, nicht der Fall ist, weil diese Künstler beziehungsweise deren Erben nicht von der Ausstellungsvergütung betroffen sind.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite