Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 218

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Die Diskriminierung ist eine himmelschreiende, und immer dort, wo das Frausein zum Nachteil der Frauen eingesetzt werden kann, passiert es: bei der Krankenversicherung etwa oder bei den privaten Pensionskassen, wo die längere Lebenserwartung zum Nachteil der Frauen durchschlägt und es völlig außer Acht bleibt, dass sie viel geringere Chancen haben, auch nur annähernd gleiche Beträge einzuzahlen. Diese geringeren Beträge werden dann auf längere Zeit aufgeteilt. Das wird die Armut zum Quadrat für Frauen, und Sie wissen das.

Ich halte es für verfassungswidrig, wenn man dieses Kriterium in Versicherungsverträge einbaut, während andere Kriterien, von denen wir wissen, dass sie zu Lasten der Männer wirken würden – etwa ein höheres Risiko im Straßenverkehr oder durch Extremsportarten und in vielen anderen Bereichen –, außer Acht gelassen werden.

Der Herr Bundeskanzler – ich habe diese Anfragebeantwortung vom 6. September 2000 heute schon erwähnt – will offenbar, dass das so bleibt. Ich will das nicht! Es würde mich sehr freuen, wenn vielleicht auch einmal die Kolleginnen der Regierungsparteien die Männer in ihren Fraktionen auf dieses Problem aufmerksam machen würden, denn offenbar fällt den Versicherungsgesellschaften der Faktor Frau nur dann auf, wenn er zu höheren Prämien führt. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Bericht, zu der Studie "Einkommen von Frauen und Männern in unselbständiger Beschäftigung". (Abg. Aumayr: Soviel zum Schwachsinn der ...!) Ich werde diesem Bericht, entgegen den sonstigen Gewohnheiten im Grünen Klub, zustimmen, obwohl der Inhalt einer ist, der nicht Anlass zur Freude gibt. Aber frau wird schon bescheiden, denn ich finde es fast schon keine Selbstverständlichkeit mehr, dass Berichte überhaupt das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Ich kenne manche Studie beziehungsweise habe ich gehört, dass es so manche Studie geben soll, die wegen der Unliebsamkeit ihres Inhalts in bestimmten Schubladen verbleibt.

Insofern finde ich es wichtig und richtig, dass es diesen Bericht gibt und dass wir die Möglichkeit haben, darüber zu reden – auch über den unerfreulichen Inhalt zu reden. Frau Staatssekretärin! Ich sehe darin eine Verpflichtung des Ressorts, dass die Anregungen, die hier gegeben werden, aufgegriffen werden und dass auch die Forschungsarbeit in diese Richtung intensiviert wird.

Dieser Bericht setzt auch ein Ziel – es ist nicht nur eine Erfassung des Status quo –, und auch deswegen kann ich dem Bericht zustimmen. Er zeigt Wege auf, wie wir die Einkommensungleichheit über die Jahre verringern können. Hier wird ein in meinen Augen sogar ambitioniertes Ziel der Verringerung des Abstandes von Frauen- und Männereinkommen um 6 Prozentpunkte – 6 Prozentpunkte von 30 Prozent – innerhalb von zehn Jahren angenommen. Da sind wir noch immer weit weg von der Gleichheit, da sind wir noch immer weit weg von der Gerechtigkeit, und trotzdem sehe ich im Moment noch keine legistische Maßnahme, die Anlass zur Hoffnung gibt, dass wir auch diesem Ziel einer wenigstens kleinen Verringerung des großen Abstandes näher kommen könnten.

Die Maßnahmenfelder, die hier angegeben werden, sind eigentlich sonnenklar. Mit diesen Maßnahmen gehe ich konform. Dazu gehört der Ausgleich der Berufsstartchancen, das heißt die Förderung von Frauen und Mädchen in Berufen, die nicht typische Frauenberufe sind, und damit eine Verbreiterung der Palette. Wir wissen, dass es heute auch zum Nachteil der Frauen gereicht, dass sie sich auf viel weniger Berufe als die Männer konzentrieren und daher im Falle von Branchenschwierigkeiten geringere Chancen haben, zu wechseln oder umzusteigen.

Weiters geht es um einen Ausgleich der Aufgabenteilung Beruf – persönliche Versorgung zwischen Frauen und Männern und auch um Maßnahmen in der Berufssphäre, der betrieblichen Sphäre, zugunsten der Frauen.

Was jetzt passiert, halte ich nicht für zielgerichtet. Denn es wird immer betont, dass ein Systemwechsel bei der Karenzfinanzierung, Kinderbetreuungsfinanzierung eine höhere Zuverdienstmöglichkeit eröffnen wird. Nur, meine Damen und Herren: Was heißt bei einem Familienlastenausgleichsmodell eine höhere Zuverdienstgrenze, und zwar nur berechnet vom Fraueneinkommen? – Bisher war es bei den Familienlastenausgleichsfonds-Leistungen so, dass es – nämlich insbesondere, wenn es um die Männer, um die Familienerhalter ging – gar keine Zuverdienst


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