Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 15

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mainoni, bitte.

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Justizminister! Da sich die Frau Abgeordnete Stoisits mit ihrer Anfrage zur Schutzheiligen kritischer Journalisten aufspielt, meine Frage an Sie, Herr Justizminister: Wussten Sie zum Zeitpunkt der Verständigung der Polizei, welche Gestalten sich bei Ihrem Haus herumtreiben?

Präsident Dr. Heinz Fischer Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Natürlich nicht! Es haben sich Nachbarn bedroht gefühlt beziehungsweise den Eindruck gehabt, dass das Haus, in dem ich wohne, beziehungsweise dessen Einwohner bedroht sind. Das hat mich dazu veranlasst, mit dem Innenminister, wie gestern beschrieben, Kontakt aufzunehmen. (Abg. Dr. Fekter: Er wollte nur die Mitbewohner beschützen!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Miedl, bitte.

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Bundesminister! Niemand kann die Staatspolizei rufen. Es obliegt einzig und allein der Polizei, zu beurteilen, welche Einheiten sie wohin schickt. Deswegen weiß ich auch, dass Sie die Staatspolizei nicht rufen konnten.

Meine Frage lautet: Werden Sie auch künftig die Polizei anrufen, wenn Sie oder Ihre Familie sich bedroht fühlen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Jawohl. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun zur 4. Anfrage, der Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Krüger an den Bundesminister. – Ich bitte um die Formulierung der Frage Nr. 55/M.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

55/M

Wie ist der österreichische Ehrenschutz in Zivil- und Strafsachen im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern gestaltet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Das ist eine Frage, die mich seit Monaten und auch derzeit noch beschäftigt. Der neueste Stand der Erhebungen ist, dass es keine rechtsvergleichende Studie über den Ehrenschutz in Österreich und jenen in anderen europäischen Ländern gibt.

Wir haben aber festgestellt, dass im Frühjahr 2000 im Max-Planck-Institut ein Seminar über dieses Thema stattgefunden hat. Veröffentlicht wurde darüber jedoch nichts. Wir versuchen nun, diese Studie beizuschaffen. Ich möchte erwähnen, dass ich im Gespräch mit den "drei Weisen" aus eigenem ausdrücklich erwähnt habe, dass ich dieser Frage nachgehen und nächstes Jahr einer juristischen, allenfalls legistischen Klärung zuführen werde, weil ich es für notwendig halte, den österreichischen Ehrenschutz mit dem europäischen Standard in Vergleich zu setzen.

Leider scheint diese Bemerkung von mir im Bericht der "drei Weisen" nicht auf.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage gewünscht, Herr Dr. Krüger? – Bitte.


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