Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 22

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Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Haben die drei Weisen in irgendeiner Art und Weise in ihrem Bericht irgendeine Feststellung dahin gehend getroffen, dass irgendeine Partei, die hier im Hohen Hauses vertreten ist, den Nationalsozialismus verharmlost?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Meines Wissens nein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Frage: Herr Abgeordneter Dr. Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Danke, Herr Präsident. – Herr Bundesminister! Wir haben ein sehr strenges Verbotsgesetz. Wie wir wissen, gibt es selbst in Deutschland keine vergleichbare Rechtslage. Sehen Sie auf Grund der Spruchpraxis der österreichischen Gerichte eine Notwendigkeit für eine Änderung des Verbotsgesetzes?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich persönlich nicht, und es liegen auch keine Anregungen dieser Art im Ministerium vor.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir die Frage Nr. 54/M behandelt und kommen zur Frage Nr. 56/M. Abgeordneter Mag. Schender formuliert sie. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben in Österreich sehr lange Verfahren ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Verlesung der Anfrage!

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

56/M

Welche Maßnahmen erwägen Sie derzeit zur Beschleunigung der zivilrechtlichen Verfahren?

Präsident Dr. Heinz Fischer : Bitte, Herr Minister, um Beantwortung.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben unmittelbar nach meinem Antritt als Bundesminister für Justiz eine Kommission einberufen, die sich mit der Verfahrensbeschleunigung in Zivilrechtssachen befasst und die sehr erfolgreich tätig ist. Ich muss sagen, die Zivilprozesse sind natürlich ein ständiges Sorgenkind, aber wir liegen mit einer Erledigungsdauer von zirka einem Jahr für streitige Verfahren international im Spitzenfeld. Wir wollen diese Verfahrensdauer auf längstens neun Monate in erster Instanz herunterdrücken, und wir glauben, das auch tun zu können. Wir konzentrieren vor allem die Beweisaufnahme in erster Instanz durch eine Prozessförderungspflicht der Parteien, durch einen pflichtgemäßen Vergleichsversuch, durch Verkürzung der Fristen für Sachverständige und vieles andere mehr. Wir sind trotz guter Leistung im Zivilprozess sehr erfolgreich tätig bei der Novellierung der Zivilprozess-ordnung. Die Novelle wird voraussichtlich im Jahre 2001 in Kraft treten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Welchen zeitlichen Verkürzungseffekt erwarten Sie durch diese Maßnahmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Von einem Jahr auf neun Monate. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Donabauer, bitte.


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