Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 23

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Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Zahl der Verfahren bei den Arbeits- und Sozialgerichten vergrößert sich enorm. Die Wartezeiten sind oft unerträglich lang. Als Begründung werden Richtermangel und Mangel an Sachverständigen angegeben. Welche Absichten haben Sie, diese Fristen zu verkürzen? Davon hängen ja die Lebensplanung und Lebensentscheidung vieler Menschen ab.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht sind ein großes Sorgenkind von uns, das stimmt. Da legen wir besonderes Augenmerk auf die Verkürzung der Verfahren. Es gibt auch Schwerpunkte in der ersten Instanz. Laienrichter werden nur mehr beigezogen, wenn es Sachentscheidungen gibt. Den größten Verkürzungseffekt erwarten wir uns aber von der Angleichung der Revisionsbeschränkung, so wie wir sie im übrigen Zivilprozess bereits haben. Also für Juristen gesagt: § 508 ZPO soll in Zukunft nach unseren Vorstellungen auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren gelten. Wir glauben, dass dort der größte Effekt eintreten wird, weil ja dort die längste Verfahrensdauer zu verzeichnen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Punkt 104 des Weisen-berichtes beschäftigt Sie. Gerade eben haben Sie gesagt, dass Sie sich Gedanken über die berechtigte Kritik machen. Herr Bundesminister, ich frage Sie: Welche Kritik an Ihnen erachten Sie als berechtigt? (Abg. Auer: Das hat mit dieser Frage nichts zu tun! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Fragen Sie den Vollzug betreffend!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister! So wie vorhin überlasse ich es Ihnen, ob Sie die Frage beantworten wollen. Sie steht in keinem Zusammenhang mit dem zivilrechtlichen Verfahren. – Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Es ist mir schon ein Bedürfnis, auf diese Frage zumindest grundsätzlich einzugehen. Da der Sachverhalt, der kritisiert wird, völlig unrichtig angenommen ist, kann ich aus diesem Grund, aber nur aus diesem, in dem Bereich, den Sie meinen, nichts finden. Das heißt aber nicht, dass ich den Bericht nicht sehr aufmerksam durchlese und versuche, das Positive, das kritisch Positive daraus zu verarbeiten. Aber darüber gebe ich jetzt keine nähere Auskunft. Nur: Das, was Sie als Schwerpunkt meinen, kann ich so nicht akzeptieren, weil der Sachverhalt falsch angenommen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiterer Wunsch nach Zusatzfragen zu diesem Thema? – Liegt mir nicht vor.

Wir kommen daher zur 9. und letzten Frage. – Frau Abgeordnete Mag. Wurm, bitte.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Bundesminister! Gegen eine Absenkung der Strafmündigkeit ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister (Abg. Dr. Khol: Nein, bitte nicht!), bitte, Frau Abgeordnete, um Verlesung der Anfrage!

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (fortsetzend): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

52/M

Warum befürworten Sie entgegen dem Rat der Fachleute die Herabsetzung der vollen Strafmündigkeit auf 18 Jahre?


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