Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 21

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Frau Abgeordnete! Diese Frage ist derzeit, wie wir aus den Zeitungen wissen, Gegenstand eines Verfahrens. Ich möchte hier nicht präjudiziell durch eine Kommentierung eingreifen. Aber ich kann Ihnen aus der Judikatur Folgendes sagen. (Abg. Edlinger: Er hat keine Meinung!) Ich gebe meine Meinungen nicht bekannt, wenn dadurch ein Strafverfahren präjudiziert werden könnte oder zumindest der Eindruck entstehen könnte, dass dies der Fall ist. (Abg. Nürnberger: Vertreten Sie in dem Prozess? Das ist unglaublich!)

Aber ich sage Ihnen, dass im Rahmen einer Zivilentscheidung über eine einstweilige Verfügung der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass die Verwendung des Begriffes "Straflager" nicht als unter das Verbotsgesetz fallend gewertet wird, wenn gleichzeitig klargestellt wird, dass in derartigen Lagern eine nicht straffällig gewordene ethnische Minderheit vernichtet wurde. Das ist aber eine Zivilentscheidung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes. (Ruf bei der SPÖ: Eine Schande, diese Antwort!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Erstens erwarte ich von einem Bundesminister für Justiz, dass er eine klare Meinung vertritt. (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!) Zweitens, Herr Bundesminister, meine präzise Frage: Punkt 104 Weisen-Bericht: In einigen Fällen hat das Verhalten des Justizministers jedoch Besorgnis ausgelöst. – Haben Sie sich, Herr Bundesminister, schon Gedanken darüber gemacht, um welche Fälle es sich dabei handelt? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das sind keine Fragen des Vollzuges!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Natürlich habe ich mir Gedanken gemacht, aber es geht aus dem Bericht der drei Experten nichts Näheres dazu hervor. Ich habe auch versucht, mit Herrn Professor Frowein Verbindung aufzunehmen. Es ist mir bisher nicht gelungen. Sie können sicher sein, dass mich der Bericht der drei Experten, auch wenn ich ihn wegen der unrichtigen Sachverhaltsgrundlage nicht so akzeptieren kann, sehr zum Nachdenken anregt und ich sicherlich bemüht sein werde, alles, was an berechtigter Kritik enthalten ist, besser zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Pittermann, bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Bundesminister! Man liest immer wieder, dass es in letzter Zeit viel mehr Anzeigen wegen antisemitischer Bemerkungen, Wiederbe-tätigung, neonazistischer Bemerkungen gibt. Wie viele dieser Angezeigten in Absolut- und Prozentwerten sind auch strafrechtlich verurteilt worden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich kann Ihnen die Zahlen detailliert bekannt geben. Ich gebe Ihnen deshalb vorläufig nur eine überschlägige Auskunft. 1989 erfolgten 200 Anzeigen und 1998 424. Die Zahl hat sich also verdoppelt. Es gab in den Vergleichszeiträumen jeweils einen Freispruch. Es gab in den Vergleichszeiträumen 7 Anklagen 1989 und 21 im Jahre 1998, ihre Zahl hat sich also verdreifacht. Es gab 6 Schuldsprüche 1989 und 11 Schuldsprüche 1998, deren Zahl hat sich also verdoppelt. Die genauen Zahlen für alle Jahre können Sie jederzeit bei uns bekommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Graf, bitte.

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Uns allen hier im Hohen Haus ist noch die Debatte bekannt, in der Frau Kollegin Gabriela Moser im Zusammenhang mit den Konzentrationslagern von Straflagern gesprochen hat.


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