10 Milliarden Schilling kann ich so oder so investieren. Und was die Arbeitsplatzfrage betrifft, müssen sogar Tunnelbefürworter, wie ich übrigens einer bin – dazu werde ich später noch etwas sagen –, einbekennen, dass bei den anderen Investitionen, etwa in die Alternativvorschläge zum Semmering-Basistunnel, mehr Arbeitsplätze herausschauen.
Aber all das gehört nicht in diese Debatte, sondern in eine wirtschaftspolitische und strukturpolitische Debatte, jedenfalls in eine verkehrspolitische.
Es kann nicht angehen – wenn man die Intention dieses Antrages weiter verfolgt, würde man nämlich dort landen –, dass Großprojekte akkurat keine naturschutzrechtlichen Bewilligungen brauchen sollen! Wenn man das in Kombination mit Ihren sonstigen Initiativen sieht, die Sie hier im Haus eingebracht haben, gibt das zu denken.
Ich habe gestern einen Antrag gesehen, der darauf hinausläuft, dass dann, wenn staatspoli-tische Interessen betroffen sind, das Naturschutzrecht der Länder nicht mehr greifen soll, sondern der Bund sozusagen in seiner Kompetenz-Kompetenz einschreiten und die naturschutzrechtlichen Belange entsprechend auslagern soll. Sonst soll nichts hinzukommen. Es wird nämlich nicht gefordert, ein Bundes-Naturschutzgesetz zu schaffen, zum Beispiel gerade für jene Großprojekte, die grenzüberschreitend sind. Das würde ja zu der paradoxen Situation führen, dass große Projekte keine Genehmigung in diesem Bereich brauchen! Dem kann man ja wohl auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
Aber vielleicht ist das nur ein Lapsus Ihrerseits und ein Missverständnis meinerseits. Ich wäre ja sehr gerne bereit, meine Meinung zu ändern, wenn Sie das bei nächster Gelegenheit erklären können.
Bundesnaturschutzregelungen dort, wo Großprojekte so gelagert sind, dass die Ländernaturschutzrechte dazu führen, dass ein Landeshauptmann ständig die Verfassung missbraucht – ich getraue mich das durchaus zu sagen! –, so kann es auch nicht sein! Dann muss es zumindest eine alternative Bestimmung auf der höheren Ebene geben. Das ist die Position der Grünen.
Noch einmal zur Fristsetzung, nämlich zum Baubeginn 1. Oktober. Stellen Sie sich vor, die tschechische Regierung würde erklären, es sind zwar noch nicht alle Genehmigungen für Temelin da, aber es soll spätestens ab 1. Oktober zu bauen begonnen werden. – Da würden wir uns auch ein bisschen aufregen, und, wie ich meine, völlig zu Recht! (Beifall bei den Grünen.)
Ich komme zum zweiten und letzten Aspekt und möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass die meisten meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen diesbezüglich eine andere Meinung haben als ich. Aber letztlich geht es auch um das Projekt selbst, und die SPÖ will offenbar eine Nagelprobenabstimmung für den Wahlkampf machen. Soll sein. Das passt ja in die Politik und ins Haus, da rege ich mich nicht auf. Aber zum Semmering-Basistunnel darf man meines Erachtens getrost unterschiedliche Meinungen haben.
Es ist auch nicht so einfach zu beurteilen. Meine persönliche Position weicht von der Meinung meiner Fraktion ab. Dort werden meistens Argumente dafür gebracht, dass die 10 Milliarden sinnvoller investiert werden können, Stichwort: Flächenbahn, Stichwort: andere Möglichkeiten der Fahrzeitverkürzung mit dem gleichen Betrag. Ich sehe das alles ein, füge aber hinzu, derartige Großprojekte haben natürlich andere Nutzungsdauern.
Ich war als Student einmal bei Herrn Professor Schleicher eingeladen, mich an diversen Kosten/Nutzen-Schätzungen zu beteiligen. Natürlich kommt heraus, dass mit dem gleichen Geld, anders investiert, auch auf der Südachse günstigere Modelle der Investition zu haben wären, die ähnliche Effekte erzeugen. Das ist richtig. Aber langfristig – und das ist meine Position –, wenn wir endlich dazu kommen, eine gescheite Infrastrukturpolitik zu machen und wirklich in den nächsten zehn, 20 Jahren mehrere hundert Milliarden Schilling in den Schienenausbau investieren, dann stellt sich aus der Sicht der nächsten 50 Jahre, aus der Sicht des Jahres 2050, das Projekt auch anders dar.