pflegt den Wald sehr sorgsam, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Auf Basis dieses guten Gesetzes habe ich nun eine Novelle des Bundesforstegesetzes vorgelegt und zur Begutachtung ausgesendet, die zum Inhalt hat, meine Damen und Herren, dass wir die stehenden Gewässer des öffentlichen Wassergutes – man könnte es einfacher sagen, die Seen –, soweit sie noch nicht im Eigentum der Bundesforste sind, der Verwaltung der Österreichischen Bundesforste AG übertragen. Das betrifft den Wörther See, den Ossiacher See, den Millstätter See, den Weißensee, den Brennsee, den Afritzer See, den Längsee, den Pressegger See, den Baßgeigensee und in Oberösterreich den Attersee. (Abg. Leikam: Das ist alles nur in Kärnten!) Diese Seen verbleiben weiterhin, Herr Abgeordneter, im Eigentum der Republik. (Abg. Dr. Khol: Der Attersee ist in Oberösterreich!) Sie haben offensichtlich nicht die zur Aussendung gelangte Novelle gelesen.
Meine Damen und Herren! Durch diese Übertragung steigt der Substanzwert der Österreichischen Bundesforste, weil aus diesen Seen letztendlich auch Erträge erwirtschaftbar sind. Im Gegenzug dazu leistet die Österreichische Bundesforste AG eine Zahlung in der Höhe von etwa 3 Milliarden Schilling an den Eigentümer, sprich an die Republik Österreich. Das hat der Rechtsrahmen, den ich vorgeschlagen habe, zum Inhalt. Die Österreichischen Bundesforste werden selbstverständlich zur Bedeckung dieser Beträge auch den Grundverkehr in Anspruch nehmen. Ja, die Österreichischen Bundesforste haben eine Grundverkehrsstrategie, die, meine Damen und Herren, einstimmig im Aufsichtsrat verabschiedet wurde.
Diese Grundverkehrsstrategie sieht keine Veräußerung von Kerngebieten, keinen Verkauf von strategischen Ressourcen, den Verkauf von Randlagen und Streuflächen und die Berücksichtigung von Anrainern und kommunalen Interessen vor. Diese Verkaufsstrategie ist auch Grundlage für die notwendigen Schritte im Grundverkauf und im Grundverkehr, meine Damen und Herren, und das ist nichts Neues. Im Jahre 1988 etwa haben die Bundesforste in Gußwerk 640 Hektar verkauft, in Rosenbach-Millstatt etwa 250 Hektar oder im Forstbetrieb Krems 1 185 Hektar.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, bei dieser Diskussion die Kirche im Dorf zu lassen. Die Verantwortlichen in den Bundesforsten schätzen, dass eine Fläche von zwischen 30 000 bis maximal 50 000 Hektar davon betroffen sein kann. Das sind zwischen 1 Prozent und 1,5 Prozent der österreichischen Waldfläche, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich möchte abschließend drei Fragestellungen an Sie richten. Können Sie mir die Frage beantworten, warum angesichts dieses Zustandes der österreichischen Wälder, von denen 80 Prozent im Privateigentum bewirtschaftet werden, der private Waldeigentümer plötzlich besser wirtschaften sollte als die Bundesforste, oder umgekehrt: Sie das Risiko vermuten, der Private würde dem Forstgesetz nicht entsprechen? Der private Waldbesitz hat über viele Jahrzehnte den Nachweis geliefert, dass ihm nachhaltige Forstwirtschaft ein Anliegen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Zweitens: Mit diesem Grundverkehr wird auch den Bauern die Möglichkeit geboten, letztendlich zu ihrer Substanzerhaltung einen Beitrag zu leisten.
Drittens: Die Bundesforste müssen selbstverständlich auch die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Bundesforstegesetz und der Novelle, etwa im Bereich der Seeuferpolitik, einhalten, und zwar ist das eine bessere Substanzsicherung, als wir das bisher im Bereich der Seeufergrundstücke hatten.
Die Bundesforste werden eine entsprechende Beschlussfassung vorlegen, wie sie mit den Seeufern umgehen und umgehen dürfen. Der Bund als Eigentümer hat dabei die notwendige Sicherung vorzunehmen.