Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 102

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Meine Damen und Herren! Es ist eine ökonomische Tatsache, dass die Verkaufspreise von Wald im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Ertrag hoch sind. Die Bankzinsen von 6 Prozent oder mehr für einen Kredit zum Ankauf von Wald fressen den normalen jährlichen Ertrag des Waldes sozusagen auf. Die Kapitalrendite des Waldes beträgt etwa 1 Prozent. Das bedeutet, bei einer mengenmäßig nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes, bei der nur so viel Holz entnommen wird, wie jährlich zuwächst, wachsen die Bankschulden, anstatt dass sie sinken. Das ist das große Problem. Der Wald wirft diese Rendite nicht ab. Das hat auch Nationalratspräsident Prinzhorn sehr klar im "WirtschaftsBlatt" vom 17. August formuliert. Sie kennen sicher seine Aussage. Er sagte: Wälder sind eine schlechte Geldanlage, aber ich kann mir durchaus eine ÖBf-Immobilie als nette Sommerfrische vorstellen. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Diesen Zynismus, der dahinter steht, sollten Sie einmal genau unter die Lupe nehmen, das möchte ich Ihnen wirklich empfehlen.

Wie gesagt, die Kapitalrendite ist nicht gegeben, und damit müssen diese Käufe mit Überschlägerungen finanziert werden. Es gab größere Waldverkäufe in den letzten Jahren, und man kann sehr deutlich an diesen Beispielen sehen, welche ökologischen Risken damit verbunden sind.

Meine Damen und Herren! Auf Grund dieser genannten Tatsachen und auch deshalb, weil letztlich dieser Deal mit den Seeufergrundstücken, der sozusagen der Versuch ist, ein ... (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Abschließend würde ich Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, im Sinne der Interessen der Österreicherinnen und Österreicher von diesem Deal Abstand zu nehmen und diesen Ausverkauf der Bundesforste noch einmal zu überdenken. (Beifall bei den Grünen.)

15.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine Stellungnahme zu diesem Thema gibt jetzt der Herr Bundesminister ab. Sie soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.

15.14

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin dankbar dafür, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, zu diesem Thema Stellung zu nehmen, zu dem in den letzten Tagen nichts anderes als Vernebelungsmeldungen in der Öffentlichkeit platziert wurde.

Meine Damen und Herren! Erstens: Die österreichischen Wälder sind im internationalen Vergleich in einem exzellenten Zustand. Das beweist die jährliche Waldinventur, und das besagt eine Studie der Universität Wien, die den österreichischen Wäldern eine hohe Güteklasse bestätigt.

Meine Damen und Herren! Zweitens: Die gute rechtliche Grundlage dafür ist das österreichische Forstgesetz, das seit vielen Jahrzehnten sicherstellt, dass die österreichischen Wälder ihre vier Funktionen erfüllen können: die Nutzfunktion, die Schutzfunktion, die Erholungsfunktion und die Wohlfahrtsfunktion. Es ist dies das Forstgesetz, das die Nachhaltigkeit aller österreichischen Wälder sicherstellt und das seit 1975 auch die freie Begehbarkeit der Wälder sicherstellt.

Die Eigentumsstruktur, für die dieses Forstgesetz gilt, ist auch klar. 80 Prozent des österreichischen Waldes sind in Privatbesitz und werden von privaten Waldeigentümern sorgsam gepflegt und gehegt. Etwa 20 Prozent sind in Besitz der öffentlichen Hand, davon etwa 15 Prozent im Eigentum der Republik, meine Damen und Herren, und nur etwa 30 000 Hektar sind im Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG, also weniger als 1 Prozent befinden sich im Eigentum der AG.

Ich bin stolz auf die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste, weil wir damit eine gute Grundlage für die nachhaltige Entwicklung im Sinne der Waldwirtschaft und der Ökonomie ge-leistet haben. Die Bundesforste AG liefert höhere Erträge, als wir es bisher gewohnt waren, und


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