Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 106

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Trattner. Gleiche Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Kräuter! Das haben wir schon einmal gehört: Eigentum ist Diebstahl!)

15.27

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Kräuter! Aus Ihrer Rede ist den meisten Mitgliedern des Hauses nicht ganz klar geworden, was Sie eigentlich wollten.

Wer wird denn ausgesperrt? – 80 Prozent des österreichischen Waldes befinden sich in Privatbesitz, sind in einer hervorragenden Qualität und frei zugänglich. Wer wird da ausgesperrt? – Sie müssen sich einfach einmal davon lösen, dass privat schlecht ist. Wir sind der Auffassung, die öffentliche Hand soll sich von gewissen Dingen trennen, die sie nicht gut verwalten kann und die ein Privater besser macht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schwemlein: Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was der Minister früher gesagt hat!)

Es ist natürlich logisch, dass man im Zuge von Budgetmaßnahmen beziehungsweise zur Erreichung des Zieles, einem ausgeglichenen Budget näher zu kommen, versucht, sämtliche Maßnahmen in Angriff zu nehmen beziehungsweise auszuloten, wo kann ich etwas erreichen beziehungsweise Verwaltungsvereinfachungen lukrieren.

Zuerst möchte man natürlich eine Inventarisierung des gesamten Bestandes des Bundesver-mögens zu Stande bringen. Diese Inventarisierung gibt es ja nicht. Wir wollen zuerst einmal wissen: Wie hoch ist das gesamte Bundesvermögen? Wir wollen wissen: Was ist betriebs-notwendiges Bundesvermögen, wovon kann man sich trennen, und was kann man dafür er-zielen?

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Österreichischen Bundesforste beziehungsweise den Waldbestand. Wenn ich heute sage, ich treffe die vernünftige Lösung und habe das Ziel vor Augen, dass ich über die Bundesforste 3 Milliarden Schilling – wenn wir diese Zahl jetzt einmal definieren – in das allgemeine Budget fließen lassen kann, dann muss ich mir überlegen, wie das Ganze geschehen kann, sodass die Qualität des Waldes darunter nicht leidet beziehungsweise ein Ausverkauf, vor dem Sie so Angst haben, nicht stattfindet.

Laut verfassungsrechtlichen Bestimmungen können Veräußerungen aus dem Vermögen der Bundesforste nur wieder in unbewegliche Anlagevermögen beziehungsweise Immobilienver-mögen veranlagt werden. Daher gibt es diese Maßnahme, dass Seen, die sich derzeit in Besitz des Bundes befinden, an die Bundesforste übertragen werden, dort verwaltet werden und man versucht, Erträge zu erwirtschaften. Vice versa sollen sich die Österreichischen Bundesforste von gewissen Grundstücken trennen, die für sie nicht betriebsnotwendig sind beziehungsweise die zu Arrondierungsmaßnahmen verwendet werden können.

Aus diesen Erträgnissen sollte natürlich auch zum Großteil die Finanzierung dieser 3 Milliarden für den Ankauf der Seen gewährleistet werden. Das ist Sinn der Sache, daran ist nichts Schlechtes, sondern das ist etwas Gutes.

Jetzt geht es darum, wovor Sie Angst haben: Wenn die Seeufer unter Umständen privatisiert werden beziehungsweise die Bundesforste, dann können sich gewisse Liebkinder dort einkaufen, und die öffentliche Zugänglichkeit der Seeufer ist nicht mehr gewährleistet. – Diese Angst können Sie vergessen. Das wird gesichert sein, dass nach wie vor gewährleistet ist, dass die Seeufer für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Sie können auch versichert sein, dass sich an der Qualität des Waldes beziehungsweise an seinen Schutzfunktionen nichts ändern wird, wenn der Besitz von öffentlicher Hand an private Hand übergeht. Die Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass sich der Wald bei uns in Österreich in guten Händen befindet und dass die Waldpflege eine so hohe ist, dass sowohl der


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