Das Forstgesetz schützt ausschließlich jene Bäume, die 60 Jahre und jünger sind. Alles, was älter ist, kann, ohne in irgendeiner Form restriktiv eingeschränkt zu werden, ausgeplündert werden. (Abg. Schwarzenberger: Sie müssen es genauer lesen, das Forstgesetz!) Das bedeutet, der gesamte alte Baumbestand, der für die Dichte, für die Artenvielfalt und als Lebensraum sehr wichtig ist, unterliegt einem sehr schwachen Schutz. (Abg. Zweytick: Verpflichtende Aufforstung!)
Erlauben Sie mir, noch ein Wort zur Aufklärung beizutragen, weil einige Kollegen von der FPÖ und der ÖVP nicht verstanden haben, was die Frage der Seen und des freien Zugangs betrifft.
§ 5, der jetzt eingefügt werden soll, sagt ganz klar: Bei der Verwaltung von Seeuferflächen oder Seen ist auf den Erhalt der natürlichen Seeuferteile sowie den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen. – "besonders Bedacht zu nehmen" ist, denke ich, das Schwächste, das man in ein Gesetz hineinschreiben kann. Es steht nicht: zu garantieren, aufrechtzuerhalten, sondern es steht: Bedacht zu nehmen. – Wenn es nicht geht, dann geht es halt nicht.
Herr Bundesminister! Was heißt das dann Ihrer Meinung nach, wenn es nicht geht? (Abg. Schwemlein: Das ist ein Konjunktiv!) Es ist darauf Bedacht zu nehmen! – Das Schwächste, das man in der legistischen Sprache nur ausdrücken kann. – Das ist der Schutz für den freien Zugang zum See. Das ist definitiv zu wenig. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist eine sehr wichtige Frage, und ich glaube, so, wie sie jetzt diskutiert wird, ist es nicht zielführend. Wir haben einen riesigen ökonomischen Faktor, der sich in wirtschaftlichem Druck sowohl auf die Bundesforste auswirken wird als auch auf jene, die diese Flächen kaufen werden.
Herr Bundesminister! Ich möchte Sie noch einmal fragen: Wie ist es Ihrer Meinung nach technisch möglich, dass die Bundesforste diese 3 Milliarden Schilling aufbringen, ohne unter massiven Ausbeutungsdruck zu kommen? – Die Bundesforste selbst sagen, dass sie Kredite aufnehmen müssen, um das überhaupt finanzieren zu können, dass es vielleicht im Endeffekt nicht 3 Milliarden, sondern 4 Milliarden Schilling sind.
Was bedeutet das für eine Bundesgesellschaft, für eine Aktiengesellschaft, die im letzten Jahr als bestes Ertragsjahr 200 Millionen Schilling erwirtschaft hat? – Das bedeutet einen extremen ökonomischen Druck! Ich halte überhaupt nichts davon, die Frage der Budgetsanierung über eine derartig unsinnige Privatisierung zu lösen. (Abg. Mag. Trattner: Ein extremer Rechenfehler!) Privatisierung löst bei weitem keine Probleme, und dieses schon gar nicht. (Beifall bei den Grünen.)
Ich halte das für eine wirklich schlechte Lösung, nur um irgendwie ein Nulldefizit zu erreichen, damit der Bundesfinanzminister in die Geschichte eingehen kann – auf Kosten von Umwelt- und Naturschutz in Österreich! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Trattner: Wollen Sie nicht Schulden abbauen? Sie sind ja selbst Unternehmerin!)
Ein Letztes noch zur Wasserproblematik: Mich ärgert es maßlos, ja, mich ärgert es wirklich, wenn man das rot-weiß-rote Fähnlein auf den österreichischen Alpenstock stellt und sagt: Die Ausländer und die bösen Konzerne und schon gar nicht die EU, überhaupt niemand darf unser Wasser angreifen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Den Schlusssatz bitte, Frau Abgeordnete!
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (fortsetzend): Über eine Hintertüre – siehe UVP-Gesetz und andere Erleichterungen! – hat man für österreichische Verwerter diese Schiene bereits geöffnet. Und das ist doppelbödig und doppelzüngig, das können wir nicht akzeptieren! (Beifall bei den Grünen.)
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