nicht ein Vertreter einer Oppositionspartei im kommenden Untersuchungsausschuss den Vorsitz führen wird, sondern dass Frau Abgeordnete Partik-Pablé den Vorsitz in diesem Untersuchungsausschuss haben wird. – Auch da will man also ganz offensichtlich eine Verurteilung haben, und zwar ohne dass es hier irgendeine Debatte darüber gibt.
Wir von der SPÖ lehnen eine solche Vorgangsweise ganz einfach ab. Es ist das Recht der Opposition, es ist das Recht einer der beiden Oppositionsparteien, den Vorsitz im Untersuchungsausschusss zu führen – nicht aber das Recht der Regierungspartei, die Regierung auch noch zu kontrollieren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Aber Sie wollen das halt so.
Dass Frau Partik-Pablé jetzt schon geifert, zeigt sich ja in ihrer Rede ...
Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Brix! So geht’s nicht!
Abgeordneter Otmar Brix (fortsetzend): Ich entschuldige mich! – Frau Partik-Pablé tätigt jetzt jedenfalls schon Aussprüche wie beispielsweise: Ich erinnere nur an die Skandale Flughafen, DDSG, Länderbank und so weiter. Sie hat hier Dinge angeführt, die überhaupt keine Skandale waren, sondern das war etwas, was einer Überprüfung durch den Rechnungshof ordentlich standgehalten hat.
Es soll also offensichtlich zuerst einmal verurteilt werden – und das lehnen wir Sozialdemokraten entschieden ab!
Es wäre daher wirklich wichtig, dass ein Vertreter der Oppositionsparteien nicht nur im Untersuchungsausschuss den Vorsitz führt, sondern auch im Unterausschuss des Rechnungshofes. Auch dort hat den Vorsitz ein Freiheitlicher, das heißt der Vertreter einer Regierungspartei. Sie wollen also ganz offensichtlich die Opposition nicht zu Kontrolltätigkeiten zulassen. (Abg. Dr. Trinkl: Ihr wollt ja nicht kontrollieren!)
Meine Damen und Herren! In diesem Rechnungshofbericht sind vor allem sehr interessant die Passagen betreffend die Österreichische Galerie im Belvedere. Diese Galerie fällt ja in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich von Frau Bundesministerin Gehrer. Nur ein paar Kleinigkeiten, die in diesem Bericht erwähnt werden: So waren beispielsweise in der Österreichischen Galerie von 10 000 Sammlungsobjekten rund 3 200 inventarisierte Objekte nicht auffindbar. Bei einer im Jahre 1992 durchgeführten Inventarkontrolle konnten mindestens 300 Werke nicht gefunden werden. Diese Werke aber, meine Damen und Herren, stellen einen Gesamtwert von 20 Millionen Schilling dar, aber man hat sich für deren Verbleib ganz offensichtlich überhaupt nicht interessiert! Diese Werke sind nicht mehr auffindbar, die gibt es dort nicht mehr!
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht ausdrücklich festgehalten, dass das Ministerium dort einen kaufmännischen Direktor, der dem anderen Direktor gleichgeordnet ist, installieren muss. Man hat zwar einen Leiter des Rechnungswesens installiert, ist aber bis heute nicht den Aufforderungen des Rechnungshofes nachgekommen, obwohl gerade im kaufmännischen Bereich die Sorgfaltspflicht mehrfach, und zwar sträflich, vernachlässigt wurde.
Weiters wurde im Rechnungshofbericht festgehalten, dass es dort zwischen den Voranschlägen und den Jahresabschlüssen Abweichungen bis zu 258 Prozent gibt.
Das Bundesministerium für Unterricht und Kultur – wie es damals hieß – hat der Österreichischen Galerie gegenüber seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit nicht in gebotenem Maße wahrgenommen. Die seit vielen Jahren bestehenden Mängel in der Galerie wurden ganz einfach nicht behoben.
Ein Beispiel dafür: Für den Ende 1997 in Seattle errichteten Messestand wurde 1998 bei Einnahmen von 48 000 S ein Verlust von 700 000 S gemacht! Kein Mensch in diesem Ministerium, auch nicht die Frau Bundesministerin, hat sich dafür interessiert! Woanders wäre der verantwortliche Direktor sicherlich nicht länger Direktor gewesen, sondern es wäre zu einer neuen Führung gekommen.
Aber dieser skandalöse Zustand in der Österreichischen Galerie bleibt ganz einfach aufrecht. Werke im Werte von Hunderten Millionen Schilling gingen dort zwar verloren – Frau Bundes