dürften und könnten, weil hier – viele werden es nicht wissen – Milliarden Schilling umgesetzt werden, und meine erste These lautet: zu Ungunsten des Bundes. Der Bund zieht im Bereich des klinischen Mehraufwandes – und ich werde Ihnen erklären, warum – pausenlos den Kürzeren. Hier ergäben sich Sparmaßnahmen ohne Qualitätsverluste, wenn man Kostenwahrheit darüber herstellt, wer etwas zu zahlen hat, was Sache und Aufgabe des Wissenschaftsressorts und was als Krankenversorgung eine klar den Ländern zugewiesene Aufgabenstellung ist. (Abg. Dr. Khol: Da haben Sie Recht!)
Laut § 55 KAG soll die Abgeltung des klinischen Mehraufwandes nichts anderes sein, als dass der Bund den Trägern von Universitätskliniken jene Kosten refundiert, die durch Mehrleistungen dieser Kliniken im Bereich von Lehre und Forschung entstehen. In Wien zahlt aber der Bund zusätzlich 100 Prozent aller Bundesärzte – und damit klarerweise aller Ärzte, denn es sind nur Bundesärzte im AKH – und 50 Prozent der Ärzte an den Universitätskliniken Innsbruck und Graz. Das sind 2 330 oder 2 350 Ärzte, und es werden durch das Arbeitszeitgesetz und die gegebenen Bedingungen bald mehr werden müssen.
Die Personalkosten in Wien allein auf dem Ärztesektor im AKH belaufen sich auf 2,2 Milliarden Schilling, in Innsbruck auf 621 Millionen und auf 611 Millionen Schilling in Graz. Ich sage Ihnen hoffentlich nichts Neues: Diese Ärzte an Kliniken arbeiten bis zu 100 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit in der Patientenversorgung und Spitzenmedizin. Die Patientenversorgung – ich wiederhole mich – ist eine den Ländern zugewiesene Aufgabe und hat kaum etwas mit Forschung, immerhin noch etwas mit Lehre und Ausbildung zu tun, aber sicher nicht primär und nicht schwerpunktmäßig. (Beifall bei den Grünen.)
Der Punkt ist: Der Bund selbst hat wenig Einflussmöglichkeiten auf die Betriebsausgaben dieser Kliniken, weil diese einfach durch die pragmatische Notwendigkeit der Patientenversorgung beherrscht werden, die sich durch die Aufnahmepflicht und Nichtabweisbarkeit von Patienten ergibt. Auch in den Verhandlungen mit den Trägern steht der Bund auf schlechten Beinen. Er hat zwar hervorragende Beamte, ist aber nicht in der Lage, so viel an Personalressourcen hineinzustecken, wie die Träger – gut beraten – hinein investieren, um wiederum diese Verhandlungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Die fixierten Beteiligungsschlüssel des Bundes erlauben auch relativ wenig Virementfähigkeit, und fehlende Zusammenarbeitsverträge zwischen Bund und Trägern, also Bund und Gemeinden und Ländern, tun das Übrige dazu. Vorschläge für Zusammenarbeitsverträge waren teilweise so formuliert, und zwar von den Trägern vorformuliert, dass sich Fakultäten und Bund relativ rasch aus diesen Verhandlungen zurückziehen mussten, weil die Bedingungen unerträglich waren.
Ich gebe zu, dass eine Entkoppelung der Kostenrechnung für Lehre und Forschung von der Krankenversorgung nicht einfach ist, aber sie ist zumindest besser zu leisten als bisher. Man wird daher im Ministerium schon darauf achten müssen, in den Verhandlungen irgendwie Waffengleichheit herzustellen, also für etwas, das nahezu 40 Prozent der Ressortmittel verschlingt, nicht nur ein Hundertstel der Beamtenschaft einzusetzen.
Eine Studie im AKH Wien, die relativ brisant ist, zeigt die Situation des Bundes ganz deutlich auf. Das AKH wurde mit 13 Akutspitälern verglichen. Die Leistungen am AKH – ich führe jetzt nur zwei Beispiele an, sonst dauert es zu lange – im Bereich operativer Dienstleistungen an Hirngefäßen waren 27 Mal so hoch als an allen 13 vergleichbaren Wiener Akutspitälern, bei Eingriffen am offenen Herzen fünf Mal so hoch, und ich kann Ihnen die Liste um den Faktor 10 erweitern. Diese Leistungen – und es sind die teuersten Leistungen nach LKF oder KRAZAF, wie Sie es haben wollen – haben wiederum nur bedingt mit Forschung und Lehre zu tun. Das heißt, der Bund ist einer der besten Financiers der Krankenversorgung der Länder. Ich weiß, die haben auch keine Freude, ich weiß, die haben auch kein Geld, aber Fairness und klare und offene Karten sind hier gefragt.
Auffallend ist die Entwicklung der Kosten der Verwaltung am AKH Wien, und wenn ich Ihnen das sage, ist das keine Polemik gegen Wien, sondern eine klare Position, um sozusagen die Verhandlungsschiene des Bundes zu stärken. Vergleicht man die Verwaltungskosten des AKH Wien mit Graz und Innsbruck, liegen die Kosten der Verwaltung des AKH 20 Mal höher als jene von Graz, und zwar auch dann, wenn man es auf Bettengleichheit egalisiert, und 30 Mal höher als die von Innsbruck. Verwaltungskosten haben am wenigsten mit Forschung und Lehre zu tun,