Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 187

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die Pflicht genommen, aber der Gesetzgeber unterlässt es ganz einfach, diese Normen auch prinzipiell einzufordern. Das ist Gesetz, das wird aber nicht umgesetzt!

Ich sehe täglich in der Praxis viele, viele Dinge, ich würde jetzt zwei Stunden brauchen, um das hier darzulegen. Ich möchte Sie aber ersuchen, diesbezüglich mit uns in einen Dialog einzutreten. Ich möchte wirklich darum ersuchen, dass man sich im Sozialausschuss, im Justizausschuss und in allen entsprechenden Bereichen darüber Gedanken macht.

Immerhin über 300 000 Menschen sind momentan Pflegegeldbezieher, wovon etwa 6 Prozent – mit steigender Tendenz – in Altenpflegeeinrichtungen untergebracht sind. Aus statistischen Erhebungen wissen wir, dass dieser Bereich der stationären Altenversorgung in den nächsten 15 bis 20 Jahren für unsere Gesellschaft ein fast nicht bewältigbares Problem werden wird. Daher meine ich, dass es wichtig ist, dass auch extramurale Einrichtungen wie mobile Hilfsdienste und das Pflegen zu Hause besonders forciert werden müssen, weil ich nicht daran glaube, dass die Gesellschaft diese Last durch stationäre Einrichtungen allein wird bewältigen können. Deshalb müssen wir parallele Strukturen entwickeln, wir müssen ein klares Bild des so genannten extramuralen Bereiches und des intramuralen Bereiches, des mobilen Bereiches und des stationären Bereiches entwerfen. In diesem Zusammenhang dürfen wir wirklich nicht nur Lippenbekenntnisse abgeben, sondern sind wirklich gefordert, die Probleme zu erkennen und selbstbewusst möglicherweise auch gegen den Widerstand der Länder entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit wir ehestmöglich zu einer wirklichen Strukturausrichtung in diesem Bereich gelangen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Die Uhr ist auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

21.18

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Heimbewohner sind nicht rechtlos. Die Menschen, die in Heimen leben, legen ihre Bürgerrechte nicht beim Eingang ab. Aber auch wir von der ÖVP halten es für notwendig, dass im Hinblick auf zwei Themenbereiche Heimbewohnern, Heimerhaltern und dem Pflegepersonal ein besserer rechtlicher Rahmen gegeben wird.

Erstens – unter Anführungszeichen – der "Konsumentenschutz" für Heimbewohner: Ich meine jetzt Regelungen betreffend Entgelt und Leistung und die Transparenz darüber, Kündigungsrechte, Kündigungsmöglichkeiten, Vertragsmindestinhalte, Formerfordernisse für die Verträge, aber auch, was ganz wichtig ist, Vertretungsrechte für Personen, die sich nicht mehr selbst artikulieren können.

Das muss nicht zwangsläufig in einem Bundes-Heimvertragsgesetz geregelt werden, die Kompetenzlage widerspricht dem nämlich eher, es wäre aber ein Lösungsansatz, wenn wir Konsumentenschutzregelungen in diesem Bereich finden können.

Der zweite Bereich, für welchen wir dringenden Regelungsbedarf haben, betrifft die Grund- und Freiheitsrechte dieser Bewohner. Insbesondere werden nämlich Regelungen notwendig werden, wenn zum Schutz eines Heimbewohners Maßnahmen ergriffen werden müssen, die einen Eingriff in persönliche Freiheitsrechte bedeuten.

Analog zum Unterbringungsgesetz müssen wir Kriterien und Verfahren entwickeln, die klarstellen, dass solche Maßnahmen nur aufgrund medizinischer, pflegerischer Notwendigkeit, therapeutischer Indikation oder wenn sie zum Schutz vor Selbstgefährdung notwendig sind, gesetzt werden dürfen. Gleichzeitig wird dafür ein unbürokratischer Kontrollmechanismus notwendig sein, um eine rechtsstaatliche Vorgangsweise zu gewährleisten.

Ein Bundes-Heimvertragsgesetz für Freiheitsrechte ist denkbar ungeeignet, weil man diese Freiheitsrechte nicht vertraglich abbedingen können soll. Dieser Schutz soll unabdingbar gesetzlich verankert werden, und in diesem Sinne wird im Justizressort gemeinsam mit den Ländern bereits gearbeitet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.21


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