Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 186

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21.12

Abgeordneter Harald Fischl (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Jarolim, Sie sind Rechtspraktiker, und ich entnehme Ihrer Wortmeldung, dass Sie von den in den Zeitungen artikulierten Problemen betroffen sind. Ich sage Ihnen aber als Berufspraktiker, was wirklich notwendig wäre.

Im Übrigen möchte ich hinzufügen, dass diese Idee des Herrn Dr. Kostelka, der ja der Erstunterzeichner dieses Antrages ist, von wenig offensichtlicher Rechtskunde zeugt, denn Rechtsexperten haben – und ich habe hier einige Unterlagen – festgestellt, dass das, was Sie schaffen möchten, eigentlich gar nicht justitiabel sei. Es gibt ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1998, das eindeutig bestätigt, dass der Betrieb und die Betreuung und alles, was mit einem Heim zu tun hat, immer Ländersache sein wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )

Verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Jarolim! Ich bin prinzipiell bei Ihnen, denn das ist ja auch mein Beruf, sage Ihnen aber: Ein Heimvertrag allein wird überhaupt nichts bewegen! Ich glaube, wir können, wenn Sie ein Bundes-Heimgesetz möchten, das nur über einen Konsens mit den Ländern schaffen, wobei wir wertvolle Ansätze, die es in manchen Bundesländern schon gibt, einbauen.

Es gibt verschiedene Überlegungen, ich sehe das täglich in der Praxis. Es gibt keine Qualitätssicherung in diesem Bereich, wir haben, was mich sehr, sehr ärgert, in verschiedenen Bundesländern kein Bestimmungsrecht des Bewohners. In manchen Bundesländern hat jemand, etwa wenn er beantragt, in ein Altenpflegeheim aufgenommen zu werden, überhaupt keine Möglichkeit zu sagen, dass er in ein bestimmtes Heim nicht gehen will. Oder er hat auch keine Möglichkeit, wenn er bereits in einem Heim ist, dieses Heim zu verlassen und auf einen anderen Heimplatz zu wechseln, wenn beispielsweise der Magistrat oder der Sozialhilfeverband sagt: Sie haben keine Chance! Das heißt, der Mensch ist in gewissen Bereichen – wenn ich auch glaube, dass man das nicht absichtlich gemacht hat, sondern das System eben so beschaffen ist – in seiner Bestimmungskraft als Heimbewohner sehr, sehr eingeschränkt.

Darüber hinaus sind viele Heimbetreiber – und das liegt natürlich auch am Mangel an gesetzlichen Grundlagen – völlig überfordert, Altenpflegeheime zu betreiben. In der Steiermark sind zum Beispiel etwa 1 600 Menschen – Herr Kollege Kräuter, Sie sollten mir zuhören – in Pflegeeinrichtungen untergebracht, die die geringsten Normen nicht erfüllen, die keine behindertengerechte Ausstattung und schon gar nicht entsprechendes Pflegepersonal haben. Es handelt sich hiebei um die so genannten privaten Betreiber, die sich bis zu neun Leute "halten", die im dritten Stock eines Gebäudes ohne Lift untergebracht sind und wo Tiere, beispielsweise Hunde, übers Bett kriechen und wo zum Teil hygienische und fachlich unhaltbare Zustände herrschen. Durch das Bundespflegegeld wurde es ermöglicht, dass diesbezüglich sozusagen ein neuer grauer Markt geschaffen wurde, auf welchem sich einzelne Individuen durch Pflegen ohne fachliche Grundlage eine wunderbare Geldquelle geschaffen haben. Ich habe das Beispiel von 1 600 betroffenen Menschen in der Steiermark schon erwähnt.

Aber auch insgesamt gibt es im Gesundheitswesen vor allem betreffend Pflege einen enormen Notstand. Ich denke jetzt etwa an die Fortbildung. In meinem Bundesland, in der Steiermark, schreibt das Gesetz für den Gesundheitsberuf beispielsweise laufende Fortbildungsmaßnahmen vor, die Leute haben dafür aber keine Zeit, vor allem aber gibt es auch keine Einrichtungen, welche Fortbildung im Bereich der Altenpflege in entsprechender Qualität vermitteln können.

Der Handlungsbedarf umfasst also ein riesiges Spektrum. Ein Heimvertrag allein, der in der Form, wie Sie ihn vorschlagen, rechtlich äußerst bedenklich ist, weil er nicht halten wird, weil Ihre Vorstellungen mit dem geltenden Recht nicht konform gehen, wird nicht die Lösung sein. Vielmehr müssen wir das gesamte Programm der Altenversorgung neu strukturieren, wir müssen die entsprechenden Standards definieren, wir müssen für Aus- und Fortbildung sorgen, und wir müssen vor allem für die entsprechenden Kontrolleinrichtungen sorgen.

Es gibt seit einigen Jahren eine HACCP-Verordnung. Kein Mensch redet jedoch davon, dass beispielsweise in einem Altenheim mit über 50 Personen diese HACCP-Verordnung angewendet werden muss. Nur wenn etwas passiert, wird der Betreiber einer solchen Anlage natürlich in


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