Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 185

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

8. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über ein Bundes-Heimvertragsgesetz (139/A)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Ich erteile es ihm.

21.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Vorschlag eines Bundes-Heimvertragsgesetzes liegt der Umstand zugrunde, dass effiziente Maßnahmen gegen den Missbrauch von Senioren notwendig sind, welcher zwar nur in wenigen Heimen vorkommt, dort aber, wo er stattfindet, doch unerträglich ist.

Sie alle werden den einen oder anderen Fall vielleicht aus Ihrer nächsten Umgebung kennen und selbst erkennen, dass hier ein dringendes Bedürfnis besteht, dass effizient eingeschritten wird. Wir haben daher die Frage diskutiert, was tatsächlich effizient ist und was man machen kann. Von Fachleuten wurde in diesem Zusammenhang der Vorschlag für ein Bundes-Heimvertragsgesetz erarbeitet, das als einzig mögliche Maßnahme einen Vertrag mit Regelungen normiert, was möglich ist und was nicht möglich ist, und in welchem auch definierbar ist, was auf Grund der Menschenrechte in Heimen möglich ist und was nicht. Daher sollte dieser Vertrag, denn Vertragszivilrecht ist Bundessache, auch mit einem Bundesgesetz bundeseinheitlich verabschiedet werden.

Jetzt gibt es einen Gegenvorschlag von Kollegen Bartenstein und auch von Kollegin Fekter, dass man das nicht so machen soll, sondern mit einem Artikel-15a-Vertrag oder dass die Länder das in irgendeiner Weise veranlassen sollen, wobei absehbar ist, dass das natürlich nicht von heute auf morgen geht, sondern dass das vermutlich erst nach einem längeren Verhandlungsprozess eventuell funktioniert, und sich auch die Frage erhebt, ob das in allen Bundesländern auch wirklich gleichermaßen geregelt werden kann. Ich meine, es besteht überhaupt kein Bedarf, das den Bundesländern zu überlassen, wenn wir hier einen bundeseinheitlichen Mindeststandard im Interesse der Senioren definieren können. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

"NEWS" entnehme ich beispielsweise, was sich in einem niederösterreichischen Heim abspielt, wo eine Patientin in ein Netzbett eingeschlossen wird, obwohl sie überhaupt nicht bewegungsgestört ist, bei einem offenen Fenster gelegen ist und von der Familie erst wieder von dem offenen Fenster entfernt werden musste. Die steirische Sachwalterschaft berichtet davon, dass es Heime gibt, in welchen die Heiminsassen nicht mit dem Lift fahren dürfen, und zwar bei Androhung einer Strafe, und in einem Heim in Oberösterreich ist es beispielsweise üblich, dass Zimmertüren von außen verkeilt werden, indem eine Holzlatte unter die Türschnalle gesteckt wird, um das Öffnen zu verhindern.

Wenn man das weiß, dann ist klar, dass es notwendig ist, dass diesbezüglich schleunigst etwas unternommen wird, und dass es unerträglich ist, wenn man sagt, dass halt irgendjemand in den Bundesländern Maßnahmen zu Verbesserungen setzen soll. Sie werden solche Fälle kennen, und ich meine, dass die einzige wirklich effiziente Form ein Bundesgesetz ist. Daher darf ich Sie auffordern, dem in der weiteren Diskussion zuzustimmen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und Abgeordneten der Grünen.)

21.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fischl. – Bitte.


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