Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 188

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

21.22

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf zu einem Bundes-Heimvertrag, der von der SPÖ eingebracht worden ist, ist auf jeden Fall eine Diskussionsgrundlage und soll keinesfalls von einer Debatte über ein Bundes-Heimgesetz ausgeschlossen werden. Noch dazu jetzt, wo ich mehr oder weniger ein Signal vom Herrn Fischl bekommen habe: Er gibt zum ersten Mal auch zu, dass in der Steiermark – was ich ja schon seit Jahren behaupte – auch noch ein gewaltiger Wildwuchs herrscht.

Ich glaube, das müsste jetzt endlich so weit sein. Ich halte nichts von 15a-Verträgen, und ich halte auch nichts davon, dass man sagt: Das war immer Ländersache, deshalb soll es Ländersache bleiben. Diese Regelung muss auf Bundesebene kommen, und diese Regelung muss auch beinhalten, wie groß ein Heim sein darf beziehungsweise wie viele Insassen ein Heim maximal haben darf. Inzwischen ist es ja immer noch so – Sie wissen es ja –, dass teilweise bis zu 1 000 Menschen in einem Heim sind. Dass es dort keine fachgerechte Betreuung gibt, das, glaube ich, brauche ich hier nicht gesondert zu erwähnen.

Es muss aber neben diesem Pflegeheimgesetz auch der Aufbau der ambulanten Betreuungsstrukturen berücksichtigt werden – und das ist seit Jahren eine Forderung der Grünen –, und zwar nicht nur von Montag bis Freitag, sondern 24 Stunden und kurzfristig abrufbar. Es muss im Pflegeheimgesetz mindestens das Selbstbestimmungsrecht der Heiminsassen sichergestellt werden, was jetzt nicht der Fall ist. Es muss Qualitätsstandards geben. HeimbewohnerInnen-Anwälte müssen verankert werden, die aber nicht Teil der Trägerorganisation sind, sondern es müssen unabhängige HeimbewohnerInnen-Anwälte sein.

Großheime müssen abgeschafft werden, es muss kleine, dezentrale Strukturen geben, kleine Wohneinheiten in den Bezirken, und – was ganz wichtig ist – es muss endlich eine Kostentransparenz in den stationären Einrichtungen geben. Die Tagsatzfinanzierung, so wie sie jetzt angelegt ist, kann keine Dauerlösung sein, denn das bringt Unsensibilität gegenüber den Leistungen der Betroffenen: Ob der Betroffene eine Leistung kriegt oder nicht, steht überhaupt nicht zur Diskussion – er bezahlt sie auf jeden Fall. Da gehört Transparenz hinein, um jede Leistung einzeln zu bezahlen. Auch im Bereich der so genannten Mahlzeiten – das ist nicht unwesentlich – muss etwas geschehen, denn es ist nicht einzusehen, wenn ein Heimbewohner beim Mittagessen nicht da ist, weil er von irgendjemandem abgeholt wird, dass er diese Mahlzeit zu bezahlen hat, obwohl er sie gar nicht konsumiert. (Beifall bei den Grünen.)

Wir fordern also Transparenz auf allen Ebenen, klare Strukturen und klare Mindeststandards beziehungsweise Höchstzahlen von HeimbewohnerInnen. Ich hoffe, dass es in diesem Bereich in den nächsten Monaten eine konstruktive Diskussion geben wird. Dieser Entwurf ist zumindest eine gute Grundlage, auf der man aufbauen kann. (Beifall bei den Grünen.)

21.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist im Rahmen dieser ersten Lesung niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ich weise den Antrag Dr. Kostelka mit der Nummer 139/A dem Justizausschuss zu.

Damit haben wir den 8. Punkt der Tagesordnung erledigt.

9. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz geändert wird (147/A)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 9. Punkt.

Wir gehen in die Debatte ein.


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