Mehr Steuergerechtigkeit bedeutet aber auch, dass Steuergestaltungsmöglichkeiten, die vor allem Wirtschaftstreibenden und Besserverdienenden zugute kommen, eingeschränkt oder beseitigt werden, Steuerlücken geschlossen, die Steuerbemessungsgrundlage verbreitert und Privilegien beseitigt werden.
Auf Unternehmensseite werden Bilanzgestaltungsmaßnahmen, wie etwa der lnvestitionsfreibetrag und die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen, zurückgenommen, die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten auf einen längeren Zeitraum verteilt, die Gebäudeabschreibung auf 33 Jahre verlängert und die LKW-Besteuerung bis zum Inkrafttreten des Road-Pricing deutlich angehoben.
All das sind Maßnahmen, die einen beträchtlichen Beitrag der Wirtschaft zur Sanierung der Staatsfinanzen darstellen. Und gerade deshalb möchte ich den Repräsentanten der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung danken, dass sie diesem Paket zugestimmt haben. Sie konnten das deshalb, weil sie wissen: Der Wirtschaftsstandort Österreich bleibt hochattraktiv, und wir werden nach der Sanierung wieder eine Chance haben, diesem Land eine Perspektive der Entlastung zu eröffnen, eine Perspektive, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber notwendig sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich halte es für wichtig, dass auch Vermögende einen kräftigen Beitrag leisten. (Abg. Edlinger: Wir auch!) Dies wird durch ein Verdoppeln des Eingangssteuersatzes bei Stiftungen von 2,5 Prozent auf 5 Prozent und durch die Einführung einer Zwischenbesteuerung auf Kapitalerträge und Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen im Ausmaß von 12,5 Prozent erreicht. Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen sollen nur dann steuerfrei sein, wenn sie wieder in wesentliche Beteiligungen, idealerweise an österreichischen Unternehmen, investiert werden. Außerdem wird die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Immobilien deutlich angehoben.
Von rund 90 Milliarden Schilling Konsolidierungsbedarf im Jahre 2001 entfällt mehr als die Hälfte oder rund 52,3 Milliarden Schilling auf Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung, ob das die Bundesverwaltung, Fonds, Bundesländer, Städte und Gemeinden oder öffentliche Unternehmen sind. Die Erwerbstätigen leisten einen Beitrag von rund 10,5 Milliarden Schilling, die privaten Haushalte einen solchen von rund 3,5 Milliarden Schilling, die Pensionisten einen solchen von rund 4,0 Milliarden Schilling. Durch die Anhebung des Pensionsantrittsalters erspart sich der Bund im Jahre 2001 rund 2,6 Milliarden Schilling. Auf die Unternehmer entfallen rund 14,6 Milliarden Schilling. Stiftungen leisten einen Beitrag von rund 2,1 Milliarden Schilling. In der Landwirtschaft werden die Pauschalierungssätze angehoben. Außerdem wird die im Regierungsübereinkommen angekündigte Dieselpreissenkung in den Jahren 2001 und 2002 nicht umgesetzt. Mehrkosten für die Landwirtschaft in Höhe von rund 1,4 Milliarden Schilling werden dadurch vermieden.
Ein Vergleich der einnahmenseitigen Maßnahmen mit dem Sparpaket 1996 und 1997 zeigt, dass damals 3 Millionen Menschen einkommenssteuerlich betroffen waren. Im Gegensatz dazu sind jetzt von 3,5 Millionen aktiven Lohnempfängern und Lohnempfängerinnen 2,6 Millionen einkommenssteuerlich nicht betroffen. Der Vergleich macht uns sicher! Wir stehen für soziale Gerechtigkeit und soziale Treffsicherheit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
So haben wir in den Budgets 2001 und 2002 die Konsolidierungsbeiträge ganz eindeutig auf das mittlere und das obere Einkommensdrittel gelegt. Dies lässt sich sowohl anhand jeder einzelnen Maßnahme als auch anhand von Fallbeispielen belegen. Rufen wir uns in Erinnerung: Die Steuerreform 2000 brachte inklusive Familienpaket eine Entlastung von etwa 32 Milliarden Schilling. Das Budgetbegleitgesetz 2000 enthielt Anpassungen, die zu einem Mehraufkommen im Ausmaß von zirka 11 Milliarden Schilling führen. Der Konsolidierungspfad von 2001/2002 sieht steuerliche Mehreinnahmen von rund 28,6 Milliarden Schilling vor. Saldiert man diese Maßnahmen und prüft sie auf ihre Verteilungswirkung kommt man zu folgendem Ergebnis: Ungefähr 75 Prozent der Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer-, Pensionisten- und Unternehmerhaushalte) sind auch nach 2001 besser gestellt als bis 1999, wobei die Besserstellung für die untersten 50 Prozent der Einkommensbezieher sehr deutlich ausfällt. Das untere Einkommens