Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 42

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Herr Kollege Posch und Frau Kollegin Stoisits! – kein Entwicklungsland in puncto Menschenrechte ist, auch wenn Sie dies immer wieder gerne und häufig so darstellen.

Herr Kollege Posch! Was den Hinweis in Ihrer Rede auf § 209 StGB betrifft, nehmen Sie doch bitte endlich zur Kenntnis, dass bereits ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses gebildet wurde, der dieses Problem behandeln wird! (Abg. Dr. Einem: Das ist der Justizausschuss, Herr Kollege!)

Ganz im Gegenteil, meine Kollegen von der Opposition! Der "Weisen"-Bericht stellt Österreich und seiner Regierung ein vorbildliches Zeugnis aus. Ich werde kurz einige Punkte besonders hervorheben.

Der Bericht hält fest, dass – und das ist ein Zitat –, "die österreichische Regierung für die gemeinsamen europäischen Werte eintritt. Die Beachtung insbesondere der Rechte von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern bleibt nicht hinter der anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurück. ... In manchen Bereichen, vor allem bei den Rechten nationaler Minderheiten, können die österreichischen Standards im Vergleich zu denen anderer EU-Staaten als überlegen angesehen werden." (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters wird betont – und auch hier wieder ein Zitat –: "Die konkreten Maßnahmen, die die neue österreichische Regierung zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus fortgeführt oder ergriffen hat, zeigen, daß die österreichische Regierung sich in diesem Bereich der im Land bestehenden besonderen Probleme bewußt ist. Auch hier spiegelt der Umfang der Regierungstätigkeit ... die gemeinsamen europäischen Werte wider."

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was bedeutet das? Was heißt das? – Das heißt für mich, dass die österreichische Regierung bisher insgesamt und speziell in den genannten Bereichen hervorragende Arbeit geleistet hat. Ein konkretes Beispiel ist etwa die Staatszielbestimmung betreffend Minderheiten, mit der eine lange Forderung der Volksgruppen endlich umgesetzt wurde.

Das heißt für mich auch, dass niemand die Regierung etwaiger fremdenfeindlicher Maßnahmen beschuldigen kann. Und das heißt für mich, dass Österreich innerhalb der Europäischen Union eine Vorbildfunktion im Bereich der Menschenrechte einnimmt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Stoisits! Die Bundesregierung und speziell der Herr Bundeskanzler hat vor niemandem Angst. Klar ist, dass wir uns nicht auf den verdienten Lorbeeren ausruhen können. Wir werden weiterhin für die konsequente und kontinuierliche Verbesserung der Menschenrechtssituation in Österreich, in Europa und in der ganzen Welt eintreten. Wir werden weiterhin Augen und Ohren offen halten und Missstände – egal, wo sie vorkommen – anklagen und auf das Schärfste verurteilen.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können im Bereich der Menschenrechte durch Vorbildwirkung und gegenseitige Kontrolle voneinander profitieren. Man sollte also nicht einen durchschnittlichen, bequemen Weg gehen, sondern man muss das Niveau möglichst hoch ansetzen und konsequent verwirklichen. Wenn in einer Gesellschaft der Globalisierung die Werte zunehmend verfallen, dann ist die Achtung der Menschenrechte die Grundlage einer friedvollen Zukunft, in der Menschen gleichberechtigt leben können. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Für die weitere Entwicklung der Europäischen Union und des Integrationsprozesses ist daher der Entwurf der Grundrechts-Charta besonders wichtig – er ist von hoher Bedeutung –, aber ebenso die Rechtslage der Minderheiten, der Flüchtlinge und der Einwanderer in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es ist jedoch im Zusammenhang mit der Grundrechtscharta noch vieles offen – das haben die Diskussionen rund um die Präsentation ergeben –, darunter etwa die Bindungswirkung, die Rechtsschutzeinrichtungen, das Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention und der Minderheitenschutz. Man könnte das noch weiterführen.


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