Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 113

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können Sie dann immer aufdrehen, auch mit mehr oder minder hörbaren Zwischenrufen (Abg. Schwemlein  – in Richtung des Abg. Ing. Westenthaler –: Warum machen Sie immer solche Untergriffe?)  –, da ist es ganz klar: Wenn man dem ORF, und zwar bestimmten Redakteuren und Redakteurinnen auf Grund ihrer Haltung, ihrer Gesinnung androht, dass man ihnen eben diese per Gesetz "austreiben" wird, dann ist das der dreisteste Bruch der Grundrechte in Österreich, den ich je von einem Mitglied dieses Hauses gehört habe! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte aber noch weiter gehen, Herr Bundesminister. Wenn nämlich nicht alle diese Berichte von Journalisten, die sich offenbar nicht in die Knie zwingen lassen, frei erfunden sind, dann gehören etwa auch ich und andere Kolleginnen und Kollegen meines Klubs zu denjenigen, die "ausgespitzelt" worden sind. Ich habe auch noch sehr viel Material darüber, was frühere FPÖ-Klubobleute in diesem Haus gesagt haben. All das ist immer wieder in die Richtung gegangen: Wir werden dieses Wissen, das wir aus Polizeiakten haben, auch einsetzen!

Es stellt sich die Frage, warum bezüglich Abgeordneten dieses Hauses derartige Anfragen gestellt werden. Die politischen Meinungen, Haltungen sind ja ausreichend dokumentiert, darum kann es nicht gehen. Es kann also nur um höchstpersönliche Fakten und Umstände gehen, für die alle verfassungsrechtlichen Schutzinstrumente gelten. Wenn es aber der Fall sein sollte, dass das ausspioniert wird, um politisch zu schaden, dann ist das eines der mit schwerer Strafe bedrohten Delikte im Strafgesetzbuch.

Der Druck gegen oberste Organe – und dazu gehören Nationalratsabgeordnete, aber auch Minister – ist ein Delikt, das in die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts fällt und mit ganz strengen, bis zu zehnjährigen Freiheitsstrafen bedroht ist. Ich verlange daher hier von diesem Rednerpult aus, Herr Bundesminister, mein Recht als Staatsbürgerin und Abgeordnete. (Abg. Ing. Westenthaler: Ex-Klubobfrau haben Sie vergessen!) Ich will nach dem Auskunftspflichtgesetz Aufklärung darüber: Wer hat in meinen Akt geschaut? Gibt es Vermutungen, warum das passiert ist? Und was steht denn da drinnen? (Die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Trattner und Dr. Khol: Redezeit!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Das wollen Sie nicht hören. Dann richten Sie einen Ausschuss ein, dann haben wir mehr Zeit!

Ich erstatte hier von diesem Rednerpult aus Strafanzeige wegen strafbarer Handlungen gegen oberste Organe. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte.

17.02

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, in dieser Debatte war es Herr Abgeordneter Pilz, der als Erster das Ersuchen gestellt hat, dass jene, die sich abgefragt fühlen, auch eine persönliche Information über diesen Sachverhalt bekommen. Ich habe jetzt die Herren unseres Hauses mit dieser Frage beschäftigt, und ich darf von mir aus sagen: Ich wäre sofort bereit, das zu tun, weil mir einfach der Hausverstand sagt, dass das ein verständliches Anliegen ist, dem ich auch als Minister gerne nachkommen würde. Ich sage deshalb "nachkommen würde ", weil jede rechtliche Information, die mir zugeht, besagt, dass das verboten ist und dass ich das nicht darf.

Nach den Auskunftspflichten und -rechten – so wird mir gesagt, und so werde ich informiert – gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 müssen alle Daten gegeben werden – und sollen das auch; das sage ich dazu –, die im EKIS drinnen sind, und auch, auf Grund welcher Rechtsgrundlage diese Daten aufgenommen worden sind. Allerdings, so wird mir jetzt nach der schnellen Prüfung gesagt, sei es nicht erlaubt, dass man einem Betroffenen die Information gibt, ob abgefragt wurde, wer abgefragt hätte und aus welchem Grund abgefragt worden wäre. –


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