Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 121

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Nach dieser Kurzdebatte wird über den Fristsetzungsantrag abgestimmt werden.

Zur Einleitung gelangt Frau Dr. Moser zu Wort. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. Die restlichen Redezeiten sind dann jeweils 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Moser.

17.30

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, fast auf den Tag genau vor einem Jahr kamen zu Ihnen, Herr Präsident, vier Abgeordnete, drei Wissenschaftler und auch einige Mitglieder von insgesamt 400 österreichweiten Bürgerinitiativen mit einem großen gemeinsamen Anliegen, und zwar mit dem gemeinsamen Anliegen, dass AnrainerInnen und NachbarInnen von Sendemastenanlagen für den Mobilfunk Rechte haben sollen, informiert werden sollen, und mit dem anderen großen Anliegen, dass insgesamt bei dieser neuen Technologie endlich Vorsorgewerte im Gesundheitsbereich gesetzlich fixiert werden sollen.

Dies war ein gemeinsames Anliegen von der Partei der SPÖ – von ihr haben, wie ich meine, drei Abgeordnete unterschrieben –, von der Partei der FPÖ – davon haben sage und schreibe 40 Abgeordnete unterschrieben, darunter sehr viele, die jetzt hier sitzen – und auch der Grünen: bei uns haben alle Abgeordneten unterschrieben. Und hinter diesen Unterschriften stehen insgesamt mindestens 5 000 Unterschriften einer breiten österreichischen Bürgerinitiativenbewegung, die vor allem zwei große Bedenken hat: ein demokratiepolitisches Bedenken – Stichwort: Information, Anrainerrechte – und ein gesundheitspolitisches Bedenken.

Mittlerweile ist ein Jahr vergangen, und jetzt ist diese Mobilfunk-Petition auf dem Weg zum Verkehrsausschuss. Ich habe im Anschluss an das Einbringen der Mobilfunk-Petition im Dezember bereits eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes ganz im Sinne dieses Bevölkerungsanliegens hier eingebracht. Dieser Antrag erfuhr eine erste Lesung, und dieser Antrag erfuhr wahrscheinlich auch eine "erste Schublade", denn er wurde bis heute nicht auf die Tagesordnung gesetzt, bis heute nicht diskutiert und bis heute nicht beachtet.

Warum ist das heute so wichtig? Warum wollen wir heute eine Frist bis zum 21. November? – Weil nämlich am 2. November, also in knapp drei Wochen, in Österreich anlässlich der Versteigerung der UMTS-Frequenzen ein neuer Technologiesprung stattfindet.

Diese Versteigerung und dieser Technologiesprung werden wieder zwei Probleme mit sich bringen. Es müssen insgesamt an die 20 000 bis 30 000 neue Sendemasten errichtet werden. Das heißt, es gibt wieder sehr viele AnrainerInnenbewegungen, sehr viele AnrainerInnenproteste und sehr viel Besorgnis in der Bevölkerung. Und dieser Technologiesprung bedeutet auch, dass insgesamt wieder die rechtspolitische und die gesundheitspolitische Problematik massiv diskutiert werden sollen, denn wir wollen nicht, dass mehr oder weniger österreichweit die Bevölkerung nach wie vor als Versuchskaninchen dienen soll.

Ich weiß, es gab im vergangenen Juni ein Expertenhearing hier im Parlament. Es gab vorausgehend schon eine Expertenkonferenz in Salzburg, ein großes internationales Wissenschaftlerforum setzte sich damit auseinander, und es gab bereits ein Jahr vorher auch eine internationale Expertentagung in Wien. Und der gemeinsame Nenner all dieser wissenschaftlichen und politischen Hearings lautete: bessere Informationspflicht, Vorsorge und Gesundheitsvorsorgegrenzwerte.

All das hat dieses Parlament weder im Ausschuss diskutiert noch hier im Plenum einer Beschlussfassung zugeführt. Und jetzt beginnen wir mit einer neuen Technologie mit völlig neuen Rahmenbedingungen und haben noch nicht die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen. Ja es beklagen sich sogar die Betreiber darüber, dass Rechtsunsicherheit herrscht. Und Sie wagen einen Technologiesprung! UMTS ist eine Milliardenangelegenheit, sowohl, was den Umsatz, als auch, was die TeilnehmerInnen anlangt. Und Sie wagen diesen Sprung ohne Rechtssicherheit. Das ist für mich der Punkt, und das ist der Hintergrund für diese Fristsetzung.

Ich weiß, es gibt eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz, eine Regierungsvorlage, aber sie wird nicht in Diskussion gezogen. Es gibt Begutachtungsverfahren, die dauern und dauern,


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