Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 154

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Die Feststellung, dass es nicht in der Geschäftsordnung steht beziehungsweise dass es keine parlamentarische Grundlage gibt, die festschreibt, dass bei jeder Mitunterschrift auf einer Anfrage diese Anfrage von dem entsprechenden Abgeordneten auch gelesen werden muss, ist eine Feststellung, die der Richter gemacht hat. (Abg. Dr. Martin Graf: Sie unterschreiben etwas, ohne es gelesen zu haben!)

Ich möchte weiters noch darauf hinweisen, dass ich diesen Prozess in allen zwei Instanzen gewonnen habe (Hört-Hört-Rufe bei der SPÖ) und zusätzlich 50 000 S als Schadenersatz von der FPÖ bekommen habe. Diesen Betrag habe ich selbstverständlich der "Selbstbestimmt-Leben"-Bewegung in Österreich zur Verfügung gestellt. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Ich glaube, wenn es mir gelingt, weitere Prozesse gegen die Freiheitlichen mit diesem Ergebnis einzufahren, dann können wir auch in der "Selbstbestimmt-Leben"-Bewegung gut arbeiten, weil wir damit regelmäßiges Kapital haben. (Beifall bei den Grünen und bei der SPÖ.)

19.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als nächster Redner Herr Abgeordneter Öllinger. Ihre Restredezeit, Herr Abgeordneter, beträgt maximal 3 Minuten. (Abg. Haigermoser: Öllinger, mach’s kurz! – Abg. Öllinger  – auf dem Weg zum Rednerpult –: 3 Minuten!)

19.54

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Rede des Fuchsmajors oder Kameraden Graf nun zu einem anderen Kollegen der Freiheitlichen Partei.

Der Rede des Kollegen Ortlieb entnehme ich drei Erkenntnisse, und die möchte ich Ihnen durchaus noch einmal in Erinnerung rufen.

Erste Erkenntnis des Kollegen Ortlieb: Er fühlt sich sehr wohl in seinem Klub, in einem Klub, der ihn, bevor er ihn aufgenommen hat, hat bespitzeln lassen.

Zweite Erkenntnis des Kollegen Ortlieb: Er ist verwundert darüber, dass im Parlament den ganzen Tag über Menschenrechte diskutiert wird. – Herr Kollege Ortlieb, ich verstehe schon, dass Sie etwas lieber hier über den Abfahrtslauf in der Sierra Nevada oder in Albertville diskutieren würden oder über Ihren Sturz in Kitzbühl – aber das ist ein Parlament! Das ist ein Parlament, in dem über Menschenrechte in diesem Land diskutiert werden muss (Beifall bei den Grünen und bei der SPÖ), und zwar ausgiebig diskutiert werden muss, vor allem dann und deswegen, weil Sie noch eine dritte Erkenntnis zum Besten gegeben haben.

Die dritte Erkenntnis von Ihnen heißt nämlich laut APA: Der FPÖ-Abgeordnete Ortlieb stellte zur Spitzelaffäre fest – Zitat Ortlieb –:

"Die Medien bedienen sich dieser Mittel. Da wird auch nicht diskutiert. Bei uns" – Freiheitlichen – "wird das ein Skandal der Sonderklasse." – Das ist das Zitat von Ihnen.

Da, Herr Ortlieb, stelle ich zu Ihrer Erkenntnis fest: Wir haben zum ersten Mal in der Rede eines Abgeordneten der Freiheitlichen Partei hier in diesem Haus – nicht über ein Medium wie "News", nicht über einen Zwischenruf wie den des Abgeordneten Wattaul, sondern durch eine Rede eines freiheitlichen Abgeordneten – den Beweis, den indirekten Beweis dafür erhalten, dass die Freiheitliche Partei Spitzelaktivitäten durchgeführt hat. (Abg. Dr. Krüger  – demonstrativ über den Kopf mit der rechten Hand zum linken Ohr greifend –: Na das ist eine Argumentation!) Worüber Sie sich aufregen, Herr Abgeordneter Ortlieb, ist ja nur, dass man sich bei den Medien nicht aufregt, sondern nur über die Freiheitliche Partei diskutiert wird. Das verstehen Sie nicht. Ich sage Ihnen, Herr Abgeordneter Ortlieb: Wenn Sie das nicht verstehen, dann sind Sie in diesem Parlament wirklich fehl am Platz. (Abg. Dr. Krüger: Sei nicht so hochmütig da unten!) Aber diskutieren wird man darüber noch dürfen.

Ich sage an die Adresse der Freiheitlichen auch ganz ernst: Sie sollten sich überlegen, was Sie hier in diesem Haus noch alles an Erkenntnissen zum Besten geben (Abg. Dr. Martin Graf: Ist


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