Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 172

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Für uns waren aber jene von uns vorgeschlagenen Änderungen, die dann tatsächlich auch eingearbeitet worden sind, dennoch mit ein Grund, zuzustimmen.

Ein Letztes sei nochmals auch an Kollegen Trattner gerichtet: Wer nicht versteht, dass Umweltschutzanliegen und Menschenrechtsanliegen untrennbar miteinander verbunden sind – und da gehört auch die demokratiepolitische Frage dazu –, der hat Umweltschutz nicht verstanden. Umweltschutz und Menschenrechte gehören zusammen! Dies ist spätestens seit der Tropenholzdebatte in Österreich klar geworden. Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, unter welch massiven Protesten der Umweltbewegung gemeinsam mit der Menschenrechtsbewegung diese Kennzeichnung für Tropenhölzer in Österreich dann wieder zurückgenommen worden ist. Wer das nicht verstanden hat, hat den Umweltschutzgedanken in seinem innersten Kern wirklich in keiner Weise begriffen. Ich würde Sie bitten, Umweltschutz und Menschenrechte als gemeinsame Anliegen der Grünen zu sehen und zu verstehen und sich nicht auf irgendwelche seltsamen Argumente zu versteifen und ins Treffen zu führen, wer in der Vergangenheit bei irgendwelchen Organisationen war.

Umweltschutz und Menschenrechte sind Grundsäulen einer demokratischen Gesellschaft, und ich würde Sie bitten, das in Zukunft verstärkt zu berücksichtigen und nicht nur vom "grünen Lächeln" der Grünen zu sprechen, denn das ist wirklich diffamierend! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Martin Graf: Es gibt ohnedies kein "grünes Lächeln" mehr, nur mehr ein dunkelrotes! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Die haben das Lächeln schon verlernt!)

21.14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

21.14

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Umweltsenatsgesetz wurde von meinen Kolleginnen und Kollegen Vorrednern umfassend beschrieben. Es werden in dieser Vorlage geringfügige Änderungen beziehungsweise Verbesserungen vorgeschlagen. Ich sage dazu, diese Verbesserungen sind sinnvoll, und ich denke hier etwa an das Zuweisungsrecht an die Kammern oder daran, dass die Ersatzmitglieder des Senates zu ordentlichen Mitgliedern bestellt werden sollen.

Ich darf auch anführen, dass wir als Sozialdemokraten schon ein wenig stolz darauf sind, dass wir im Zuge der Ausschussverhandlungen noch eine wesentliche Verbesserung erreichen konnten: Für uns war wichtig, dass alle an einer Sache beteiligten Parteien und nicht nur die Projektwerber den Umweltsenat anrufen können. (Abg. Mag. Schweitzer: Das war früher nicht möglich!) ÖVP und FPÖ haben dies ja vorerst ein wenig anders gesehen, aber wir vertreten jetzt auch diesbezüglich eine gemeinsame Linie, lieber Kollege Schweitzer. (Abg. Mag. Schweitzer: Gell, das war nicht möglich!)

Noch ein Punkt, meine sehr geschätzten Damen und Herren: Bei UVPs, die die Straße oder die Schiene betreffen, kommt ja der Senat als Berufungsinstanz nicht in Frage. Hier ist der Minister zuständig. Da kann es meines Erachtens zur Interessenkollision kommen, wie wir in Österreich an dem, was sich im Zusammenhang mit der HL-AG zuträgt, sehen, Herr Kollege Keppelmüller. Ich glaube, man sollte einmal die Gunst der Stunde nützen, um darüber nachzudenken, ob man das in Richtung Senat ändern könnte.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, dass man eine vernünftige Sache, die sich bewährt hat, beibehalten soll. Wir werden daher dieser Verfassungsbestimmung unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Herbert Graf. – Bitte. (Rufe bei der SPÖ: Er ist nicht da! – Abg. Dr. Mertel: Herr Präsident, tun wir weiter! – Ruf bei den Freiheitlichen: Da ist er doch! – Abg. Schwarzenberger: Wenn er nicht da ist, dann hat er die Redezeit verloren!)


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