Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 61

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Meine Damen und Herren! Und weil ich gerade dabei bin, und die Frau Bildungsministern auch anwesend ist, würde mich Folgendes interessieren: Es gibt hinsichtlich der Bildungssteuer immer die Ansagen, die Stipendien würden erhöht und der Bezieherkreis ausgeweitet. Rechnen Sie mir das einmal vor, Frau Bundesministerin! Ich habe das sehr genau verfolgt, und mir ist das deshalb nicht unwichtig, Frau Bildungsministerin Gehrer, weil ich ein Arbeiterkind bin. Ich habe 1971 zu studieren begonnen, und mir war es nur möglich, zu studieren, weil es damals ein kostenloses Studium gegeben hat. Und ich sage Ihnen auch, wie das begonnen hat.

Ich habe zunächst im ersten Jahr das Höchststipendium erhalten, das damals 1 900 S betrug. Im zweiten Jahr – das Einkommen meines Vaters hat sich nicht großartig verändert, es war die normale Lohnvorrückung – habe ich 1 600 S bekommen, im dritten Jahr 1 500 S. Es ist aber gar nicht das Wesentliche, dass allein durch die Progression, durch die Dynamik bei den Lohneinkommen, die inzwischen dank Ihrer Politik nicht mehr so großartig ist, die Stipendien wegschmelzen – das ist nicht das Wesentliche –, aber Sie haben eine Ankündigung getätigt, und das möchte ich Ihnen vorrechnen:

Sie haben zum einen gesagt, alle bisherigen Stipendiaten bekommen die 10 000 S Studiengebühr ersetzt. Das sind 300 Millionen Schilling. 30 000 Studierende mal 10 000 S – eine ganz einfache Rechnung – macht pro Jahr 300 Millionen Schilling aus.

Zweitens haben Sie gesagt, die zusätzlichen 10 000 Stipendiaten sollen auch die 10 000 S erhalten. Somit sind wir bei 400 Millionen Schilling. – So weit folgen Sie mir? – Danke. Dann bleiben für die zusätzlichen 10 000 Stipendien 50 Millionen Schilling übrig. Ist das ein Betrag, mit dem man überhaupt Stipendien finanzieren kann? 50 Millionen Schilling? Also irgendwo geht sich diese Rechnung ganz offensichtlich nicht aus. (Abg. Dr. Pumberger: Jetzt reicht es aber!)

Das ist aber noch immer nicht der Punkt, Frau Bildungsministerin! Unabhängig davon, ob es jetzt mehr ArbeiterInnenkinder gibt, die an den Universitäten studieren – was schon ausreichend ausdiskutiert wurde, weil die Anzahl der ArbeiterInnenfamilien in Österreich zurückgeht; es gibt inzwischen mehr Angestellte, also wird es auch nicht wesentlich mehr Arbeiterkinder an den Universitäten geben –, unabhängig davon meine ich, dass eines unbestreitbar ist im Zusammenhang mit dem freien Zugang zur Universität: Er hat im Wesentlichen den Frauenanteil an den Universitäten, den Zugang von Frauen zur Bildung enorm verbessert.

Ich geben Ihnen schon Recht, ich glaube auch nicht, dass Sie das mit Ihrer Bildungssteuer in der jetzigen Höhe rückgängig machen können, aber wenn ich da Ansagen wie etwa jene der Bildungssprecherin Brinek höre, die sagt, man werde demnächst schon über eine Erhöhung der Bildungssteuer, der Studiengebühren je nach Studium nachdenken müssen, dann kann das ja auch heißen, dass wir in zwei oder drei Jahren 40 000 S oder 50 000 S Bildungssteuer oder Studiengebühr, je nach Studium, haben. Einige Studien, wie die vom Herrn Finanzminister Grasser überhaupt nicht geliebte Orientalistik, dürfen es dann billiger geben, die dürfen dann weiterhin mit 10 000 S pro Jahr über die Runden kommen – weil ja nicht wichtig, nicht wertvoll und nicht marktgerecht.

Wenn ich das für die Zukunft fortschreibe, dann, meine Damen und Herren, sehe ich schon ein Problem – auch für die Frauen, aber nicht nur für die. Es passieren ja schon sehr subtile Entscheidungen im Vorhinein.

Das ist aber auch noch immer nicht der eigentliche Punkt, meine Damen und Herren, sondern der wesentliche Punkt in dieser Frage der Bildungssteuern – neben all dem, was ich gesagt habe – ist: Ausländerinnen und Ausländer trifft die Bildungssteuer doppelt! Sie verdoppeln die Gebühren für Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen. Das heißt, jene beispielsweise – das müssen Sie sich vorstellen! –, die aus Entwicklungsstaaten kommen, die kein Geld haben, müssen in Zukunft pro Semester 10 000 und pro Jahr 20 000 S zahlen. – Das nennen Sie einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit? Das verstehen Sie wirklich unter sozialer Treffsicherheit? Das verstehen Sie unter Ermöglichung des Zugangs zur Bildung?

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss auf das Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz zu sprechen. Das, was Sie in diesem Bereich vorhaben, nämlich Kriegsgefangene,


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