Recht – auch teilweise dem Sparstift der Regierung zum Opfer gefallen. Es sind Kürzungen erfolgt wie in vielen anderen Bereichen auch. Wir haben ja heute schon stundenlang über dieses Thema diskutiert. Es sind Kürzungen erfolgt, aber das sind nicht diese 5 oder 10 Millionen Schilling allein, um die es geht.
Es stimmt auch nicht, dass das Land nichts für zweisprachige Kindergärten unternimmt. Auch das ist nicht richtig. Auch da sind Sie schlecht informiert. Sie sollten öfter nach Kärnten kommen, dann würden Sie sich besser auskennen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Vor allen Dingen aber, Frau Kollegin Stoisits, haben Sie etwas versäumt, wenn Sie am 10. Oktober nicht in Kärnten waren. Wenn Sie gesehen hätten, wie Zehntausende begeisterte Menschen aus allen Talschaften, aus den Städten unseres Landes in die Landeshauptstadt gekommen sind und diesen Ehrentag der Kärntnerinnen und Kärntner gefeiert haben, dann hätten Sie heute am Rednerpult mit Sicherheit andere Worte gefunden. Davon bin ich fest überzeugt. (Beifall bei der SPÖ, den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Die Zeit ist relativ knapp. Lassen Sie mich jedoch auf eine Entwicklung hinweisen, die so nicht bleiben kann. Bereits seit dem Jahre 1930 – ich habe es vorhin erwähnt – hat es alle zehn Jahre und aus einmaligen Anlass vor fünf Jahren Volksabstimmungsspenden gegeben. Im Mai ist der Herr Landeshauptmann von einem Wien-Aufenthalt nach Kärnten gekommen und hat über die APA mitteilen lassen, dass er beim Finanzminister erreicht hat, dass 80 Millionen Schilling Abstimmungsspende für Kärnten gegeben werden. Wenige Tage danach hat sich Landesrat Wurmitzer auch nicht lumpen lassen und hat gesagt: 80 Millionen müssen her, müssen nach Kärnten, das brauchen wir.
Meine Damen und Herren! 1989, als Ferdinand Lacina noch Finanzminister dieser Republik war, haben die Freiheitlichen gar 100 Millionen Schilling an Abstimmungsspende für das Bundesland Kärnten gefordert. Man kann sich durchaus überbieten. Das ist nicht das Schlimmste. Diese Bundesregierung hat aber dann den Beschluss gefasst – die Regierungsvorlage liegt vor –: nicht 80 Millionen, nicht 100 Millionen, sondern 55 Millionen Schilling sind es. 10 Millionen davon, wie ich schon sagte, zweckgebunden, somit 45 Millionen Schilling für die Abstimmungsgemeinden in Kärnten. – Also bei weitem nicht das, was der Herr Landeshauptmann den Kärntnerinnen und Kärntnern versprochen hat und was auch Herr Wurmitzer so gerne für die Kärntnerinnen und Kärntner wollte.
Daher hat unsere Fraktion heute, meine Damen und Herren, einen Abänderungsantrag vorbereitet, den ich somit auch verlesen darf:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Leikam, Dr. Mertel, Dr. Antoni, Mag. Posch, Mag. Muttonen und Genossen betreffend den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (270 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 80. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung (318 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Im § 1 wird der Betrag für den einmaligen Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling auf 80 Millionen Schilling angehoben.
2. Im § 1a) wird der Betrag von 45 Millionen Schilling zur Verbesserung der Infrastruktur und für besondere Vorhaben im Abstimmungsgebiet auf 70 Millionen Schilling angehoben.
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Meine Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen aus Kärnten unserem Antrag heute die Zustimmung erteilen werden.