Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 162

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20.00

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bilaterale Abkommen werden in diesem Haus zwar häufig abgesegnet, aber eine große Aufmerksamkeit wird ihnen in der Regel versagt. Damit wird man aber oft der Bedeutung und der Tragweite, die diese bilateralen Abkommen haben, nicht gerecht.

Heute liegen uns vier Doppelbesteuerungsabkommen zur Beschlussfassung vor. Lassen Sie mich in aller Kürze darauf eingehen. Zum Ersten geht es um das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Finnland. Das alte Abkommen stammt aus dem Jahr 1963. Mit der vorliegenden Neugestaltung des Abkommens kommt man nicht nur dem gegenwärtigen und heutigen Standard des Steuerrechts entgegen, sondern es ist auch dringend erforderlich, weil große, wechselseitige Investitionen vorliegen.

Ferner gibt es das Abkommen mit Aserbaidschan. Mit diesem Land hat es bisher kein derartiges Abkommen gegeben. Jetzt mag man sagen, Aserbaidschan ist vielleicht nicht so bedeutend, aber ich meine, gerade mit Märkten und Ländern, die erst in der Zukunft für uns von Bedeutung sein werden, ist es besonders wichtig, rechtzeitig Steuersicherheit und Rechtssicherheit zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Abkommen mit Russland. Das vorherige Doppelbesteuerungsabkommen ist noch mit der Sowjetunion abgeschlossen worden. In der Zwischenzeit hat sich sowohl im neuen Russland als auch in Österreich die Steuergesetzgebung weiter entwickelt. Auch in diesem Fall hebt man durch die Neuratifizierung den Standard sozusagen wieder auf das neueste Niveau.

Ganz besonders wichtig ist das Abkommen mit der Schweiz. Darin haben wir endlich die Quellensteuer auf 5 Prozent reduziert, und zwar für Gewinnausschüttungen bei Konzernunternehmungen. Diesbezüglich hatten wir wirklich einen Nachholbedarf, denn es hat in anderen wichtigen EU-Ländern bereits entsprechende Absenkungen gegeben, beziehungsweise es gibt in vielen EU-Ländern überhaupt keine Quellensteuer auf Konzerngewinne.

Meine Damen und Herren! Ich möchte schließen und Sie alle auffordern und bitten, diesen sehr wichtigen bilateralen Verträgen, nämlich den Doppelbesteuerungsabkommen Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

20.03

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann gleich zu Beginn sagen, dass auch wir diesen Regierungsvorlagen zustimmen werden, denn es stehen ja wichtige Punkte der Zusammenarbeit im Bereich des Finanzwesens zwischen den verschiedenen Ländern hier auf der Tagesordnung.

Gerade was die Russische Föderation betrifft, denke ich, ist es wichtig, verstärkt zusammenzuarbeiten. Deswegen begrüße auch ich die heutige Vorlage. Aber ich finde, was die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation betrifft, so kann es dabei nicht nur um Zusammenarbeit in finanziellen Belangen gehen, sondern man braucht sie auch in der Außenpolitik, zum Beispiel im Bereich der Menschenrechte.

In diesem Zusammenhang spreche ich Tschetschenien an. Das ist Ihnen ein Begriff. Wir haben schon vor einem knappen halben Jahr einen Entschließungsantrag aller vier Parteien in diesem Haus verabschiedet, bei dem es darum ging, dass sowohl von Seiten der OSZE als auch im gesamten internationalen Kontext Maßnahmen gesetzt werden, um diesen grausamen und menschenverachtenden Krieg zu beenden.

Mittlerweile sind 18 000 Menschen vermisst. Human Rights Watch spricht von 260 000 Flüchtlingen in dieser Region. Der OSZE ist es bisher leider nicht gelungen, ihre Assistenzgruppe wieder nach Tschetschenien zu bringen, während der Europarat dort sehr wohl schon ein Büro


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