Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 178

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sollte es zu dieser Kürzung kommen – und das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen –, dann schaden Sie den sozial Schwachen! Sie schaden den Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

21.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Damit schließe ich die Debatte.

Ich weise den Antrag 207/A dem Bautenausschuss zu.

15. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz geändert wird (191/A)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte ist eröffnet.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Pirklhuber als Antragsteller. – Bitte.

21.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im vorliegenden Initiativantrag der Grünen geht es um die aktuellen Herausforderungen, um die aktuellen agrarpolitischen Zukunftsstrategien.

Es ist nicht nur im Interesse der Bäuerinnen und Bauern notwendig, die Ökologisierung klar und präzise in das Landwirtschaftsgesetz zu integrieren, sondern auch die Konsumenten haben ein Recht darauf, dass die Ziele der Landwirtschaftspolitik deutlich formuliert werden, dass Ökologisierung nicht nur Lippenbekenntnis bleibt, sondern es diesbezüglich zu klaren, präzisen Aussagen kommt.

Letztlich geht es darum, ein Leitbild für die Landwirtschaft zu entwickeln. Der biologische Landbau als Produktionsmethode, die nicht nur von uns immer wieder propagiert und seit Jahren hier im Parlament vertreten wurde, ist nicht eine Produktionsmethode unter anderen. Nein! Es ist dies eine Landwirtschaftsmethode, die in der EU-Verordnung 2092/91 auch einheitlich geregelt ist.

Damit ist der Biolandbau die einzige Landwirtschaftsmethode weltweit, die wirklich nach klar definierten Vorschriften vor sich geht, die klar geregelt ist. Biolandbau ist eine Wirtschaftsweise, die im Hinblick auf wichtige Umweltziele effizient ist, etwa im Hinblick auf Grundwasserschutz, auf Trinkwasserschutz, auf Arten- und Bodenschutz und natürlich, meine Damen und Herren, auch im Hinblick auf Tierschutz und artgerechte Tierhaltung. All das ist in der biologischen Wirtschaftsweise inkludiert.

Meine Damen und Herren! Daher geht es darum, diese Wirtschaftsweise auch als Leitbild in das österreichische Landwirtschaftsgesetz zu integrieren. Wir haben bereits ein solches Gesetz in Österreich, nämlich das Wiener Landwirtschaftsgesetz, das erst im November letzten Jahres aus der Taufe gehoben wurde. Der biologische Landbau ist auf Initiative der Grünen bereits ein wesentlicher Bestandteil dieses Wiener Landwirtschaftsgesetzes, eine klare Zielvorstellung landwirtschaftlicher und agrarpolitischer Maßnahmen.

Meine Damen und Herren! Begleitend dazu muss auch die Frage der Gentechnikfreiheit geklärt sein. Warum? – Biolandwirtschaft ist per definitionem, und zwar auf Basis der EU-Verordnung, gentechnikfrei. Minister Molterer hat immer wieder gesagt und sagt es laufend, dass wir die Vorreiter sind, trotz Ausstiegsproblemen et cetera, die wir im Biolandbau haben, und wenn wir


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