Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 76

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heitlichen Autorasers muss man damit rechnen, dass der Verkehrspolizist ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch bekommt.

Stellen Sie sich einen ganz normalen – hoffentlich ist es nicht oft so normal in dieser Republik – Banküberfall vor! (Abg. Dr.  Partik-Pablé: Das ist eine Märchenstunde!) Der Bankräuber wird von Kriminalbeamten festgenommen und der Strafverfolgung zugeführt, wie das ganz normal ist. Und stellen Sie sich einmal vor, der hätte ein freiheitliches Parteibuch. Wäre das dann Amtsmissbrauch, wenn man einen Bankräuber festnimmt und der Strafverfolgung zuführt?

Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren, nicht von der Freiheitlichen Partei, denn da sind alle Bierzutaten, nicht nur Hopfen und Malz verloren (Beifall bei den Grünen), jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei: Warum sollen für freiheitliche Politiker Extragesetze gelten? (Abg. Dr. Mertel: Rechtsstaat!) Warum soll bei schwerem Verdacht auf begangene Verbrechen eine neue Regel eingeführt werden, nämlich: Wenn ein freiheitlicher Mandatar im Mittelpunkt gerichtlicher Untersuchungen steht, dann hat der oberste Polizeibeamte der Republik Österreichs zurückzutreten!? – Das ist neu. Meine Damen und Herren! Das ist absolut neu. Wenn das so weitergeht, dann werden wir bald keine Polizeibeamten im Innenministerium mehr haben, denn meines Wissens sind dort die Beamten und Beamtinnen nach wie vor der Meinung, sie gehen bei den Ermittlungen auf Grund der Gesetze und nicht der freiheitlichen Parteistatute vor. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Deshalb, meine Damen und Herren, weil dieser Zustand untragbar ist, weil – und das erwähne ich nur am Rand, das wird in den nächsten Tagen eine größere Rolle spielen – das nicht mehr nur ein Fall Wien, Kabas, Kreißl, und nicht mehr nur ein Fall Klagenfurt, Binder, Haider, sondern bereits auch ein Fall Eisenstadt, Schweitzer und einige andere, ist (ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen) – auch dazu liegen die Unterlagen vor und gibt es schon die Ermittlungen im Justizministerium und bei der Polizei –, weil wir kein Vertrauen haben, dass unter diesem Justizminister die Ermittlungen korrekt geführt werden können, und weil wir nicht wollen, dass auf dem Tisch eines Justizministers, gegen den selbst Ermittlungen laufen, die entsprechenden Akten als Berichtsakten landen, bringen wir einen sehr, sehr einfachen Entschließungsantrag ein.

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Freundinnen und Freunde betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Justiz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Bundesminister für Justiz wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.

*****

Meine Damen und Herren! Tun Sie dem Rechtsstaat und der Republik Österreich diesen Gefallen und stimmen Sie für diesen Antrag! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Freundinnen und Freunde ist ordnungsgemäß unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Ich gebe bekannt, dass sich Herr Abgeordneter Dr. Feurstein soeben krankheitshalber für den Rest des heutigen Sitzungstages entschuldigt hat.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen.


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