Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 101

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der BIG um ATS 3 Milliarden aufzustocken. Auch die Zuordnung von Objekten der Anlage A.2 zur dritten Tranche erfolgte entsprechend den Budgetvorstellungen des BMF, diesfalls für 2002.

Da die nunmehr für die Budgetjahre 2000 bis 2003 vorgesehenen Teilbeträge der Höhe nach nicht jenen entsprechen, die seinerzeit als Ratenzahlungen der Modellrechnung zugrunde gelegt wurden und durch den erst späteren Eigentumsübergang der BIG-Fruchtgenussliegenschaften entgegen der bisherigen Annahme weiter eine Fruchtgenussentgeltverpflichtung der BIG besteht, ist die Modellrechnung in der vorliegenden Form überholt.

Zu § 13 Abs. 4:

Diese inhaltliche Neuaufnahme entspricht einem Wunsch des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie:

Es existiert derzeit keine zentrale Grundstücksevidenz der Bundesstraßenverwaltung. Es ist daher voraussichtlich nicht zu vermeiden, dass in der Anlage A auch unbebaute Liegenschaften oder Liegenschaftsteile enthalten sind, die bereits gemäß § 4 Bundesstraßengesetz als Straßentrasse verordnet wurden (diese Trassenverordnungen enthalten keine durchgehende Anführung von Grundstücksnummern, daher ist der direkte Vergleich mit der Anlage A nicht möglich). Dieser Konstellation trägt § 13 Abs. 4 Rechnung. Die Pflicht der BIG zur unentgeltlichen Rückübereignung stellt keinen verfassungswidrigen Eigentumseingriff dar, da die unbebauten Liegenschaften und Liegenschaftsteile mit Null bewertet wurden und somit in das von der BIG zu zahlende Entgelt von 33 Milliarden Schilling nicht einberechnet sind. Quantitativ handelt es sich bei den betroffenen Flächen überdies um Restgrößen, die die wirtschaftliche Gesamtposition der BIG zweifellos nicht berühren.

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

14.06

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wenn dieses Bundesimmobiliengesetz wirklich das viel gepriesene Instrument für eine moderne Gebäudebewirtschaftung sein soll, dann, Herr Kollege Tancsits, frage ich mich schon: Warum sind 40 Prozent der Bundesimmobilien davon nicht betroffen? Warum sind 40 Prozent der Bundesimmobilien dem Ministerium für Landesverteidigung überantwortet worden?

Warum sollen die wesentlichen Kulturbauten in Österreich nicht nach diesen schönen, modernen und schlanken Gesichtspunkten bewirtschaftet werden – nämlich die Kulturbauten, auch das Parlament –, wenn das doch das angebliche Allheilmittel in einem 100 Jahre langen, umfassenden Prozess des Gebäudemanagements in Österreich ist? Warum wird das dann gerade auf einen Bereich fokussiert, wo Marktmechanismen teilweise gar nicht greifen können?!

Sie haben das hier als Marktinstrument dargestellt, aber ich frage mich: Gibt es jetzt einen Markt im Schulbau – was die Raumanmietung anlangt, was die Interessenten für Schulgebäude anlangt? Gibt es jetzt einen Markt für Universitätsgelände? Gibt es da unterschiedliche KäuferInnen, MieterInnen, die sich im Sinne eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbs dort um Räume bemühen?

Ich finde, dieses Gesetz mit seinen marktwirtschaftlichen Ansätzen ist auf der einen Seite wahrscheinlich geeignet, ein besseres Management bei Ministerien herbeizuführen. Auf der anderen Seite jedoch ist es in keiner Weise umfassend genug und in keiner Weise zielgerecht, vor allem was den universitären Bereich und auch den Schulbereich anlangt.

Es geht hiebei sicherlich um einen Umfang an Quadratmetern, an Vermögen, an Werten, an Liegenschaften, über den man selten diskutiert. Es geht um sage und schreibe 5 Millionen Quadratmeter Grund und Boden, es geht um 1 400 Liegenschaften, es geht um 3 500 Einheiten,


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