kommen! Wir werden nicht bei diesem Status stehen bleiben. Der dritte Schritt – das kann ich Ihnen heute schon sagen – wird in Richtung weiteres Einführen von privaten Elementen in diesen Komplex gehen. Warum nicht eines Tages auch ein Unternehmen, das teilprivatisiert ist, das noch näher am Markt ist, das an der Börse steht? – Aber so weit sind wir heute noch nicht. Das wird einiger Jahre bedürfen. Wir müssen jetzt, in der Phase zwei, neue Erfahrungen mit diesem Konstrukt gewinnen.
Meine Damen und Herren! Zwei Zielsetzungen sind es, die verfolgt werden: Die erste – und das möchte ich noch einmal betonen – ist wirklich eine intensive und effiziente Immobilienbewirtschaftung, wobei natürlich der Bund mit seinen Dienststellen als der größte Mieter aufscheinen wird. Die zweite ist aber – das wird unmittelbar umgesetzt –, dass jenes Vermögen, das auf dem Immobiliensektor sozusagen frei zur Verfügung steht, auch bestmöglich verwertet wird. Es kann sein, dass man da neue Mietverträge abschließt, muss aber nicht sein. Es kann sein, dass man Objekte verkauft, muss aber nicht sein. Dazu gibt es eine Geschäftsführung in der BIG. Diese wird entsprechende Business-Pläne vorlegen. Damit wird das Unternehmen auch frei agieren können. Das war eine weitere Zielsetzung, meine Damen und Herren!
Es ist vollkommen klar: Man kann nicht den halben Weg gehen. Man kann nicht ein Unternehmen schaffen, das dann doch wieder sehr stark von der Republik Österreich dirigiert wird. Daher haben wir uns auch in diesen doch zahlreichen Runden, in denen es darum ging, auch die Interessen verschiedener Ministerien unter einen Hut zu bringen – diese Aufgabe ist ja nicht ganz leicht –, dazu entschlossen, das Gesetz so "schlank" zu machen, dass kein grundsätzlicher Zweifel am freien Agieren der Bundesimmobiliengesellschaft aufkommen kann. – Und das, meine Damen und Herren, halte ich für besonders wichtig im Hinblick auf die Erfüllung der Maastricht-Kriterien, im Hinblick auf die Maastricht-Kompatibilität oder -Konformität.
Frau Kollegin Moser hat heute so ihre Zweifel angemeldet. Für mich scheint das fast so, als würde sie sich freuen, wenn in einigen Jahren der EuGH sagen würde: Das habt ihr nicht 100 Prozent Maastricht-konform erledigt. – Das klang so irgendwie heraus. Mich würde das, Frau Kollegin Moser, nicht freuen. Aber ich sage Ihnen, was ein faktisches Problem ist: Es kann heute bei keinem großen Ausgliederungsvorhaben mit hundertprozentiger Sicherheit gesagt werden, ob das volle Maastricht-Konformität hat oder nicht.
Die Beamten, die darüber verhandelt haben – und diesen gilt mein Dank, und zwar sowohl denen des Finanz- als auch des Wirtschaftsministeriums –, haben sich wirklich redlich bemüht und haben mehr als einmal hinterfragt, worum es eigentlich geht und wo mögliche Gefährdungspotentiale liegen. Diese Beamten sind nicht nur einmal nach Brüssel gefahren, sondern öfters, und sie haben, mit fortschreitenden Verhandlungsergebnissen, immer wieder diesen kritischen Punkt hinterfragt. Der Stand, den die Beamten mit nach Hause genommen haben, war Folgender: Es ist nicht damit zu rechnen, dass das aufgehoben wird. – Aber Garantie, bitte, gibt es keine – so wie bei vielen anderen Vorhaben auch nicht.
Letzter Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es kam auch die Frage: Wie viel ist die Gaudi eigentlich wert? – Diese "Gaudi" ist die Kleinigkeit von 100 Milliarden Schilling wert, wenn man den reinen Substanzwert ansetzt. Sie ist 70 Milliarden Schilling wert, wenn man den Verkehrswert zugrunde legt. Wenn man aber kurzfristig verkauft, dann wir man auch nicht den Verkehrswert erzielen können. Daher war man da entsprechend vorsichtiger und hat sich durch verschiedene Abschlagsmodelle an einen Wert, an eine rechnerische Größe von 33 Milliarden Schilling gehalten. Diese hat man erarbeitet; davon gehen 3 Milliarden Schilling als Kapitaldotierung ab.
Sie können sicher sein, dass es da einen Modus gibt, dass nicht irgendwie leichtfertig Vermögen unter bewertet wird. Wenn es nämlich an die Realisation von Vermögen geht, Frau Kollegin Moser, dann wird eine Besserungsklausel Platz greifen, und mit dieser wird sichergestellt, dass direkt beim Verkauf zusätzliches Geld in die Kassa kommen wird. Darüber hinaus gibt es noch einen Eigentümer, da dies ja eine Kapitalgesellschaft ist. Im Sinne einer effizienten und wirtschaftlichen Bewirtschaftung kommt es auch zu Erlösen, also zu Dividendenzahlungen – und