Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 115

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Einführung einer Ambulanzstrafgebühr (150 S bei ärztlicher Überweisung, 250 S ohne Überweisung, ausgenommen in Notfällen).

Reduktion satzungsmäßiger Mehrleistungen der Krankenversicherung.

Demgegenüber steht die Senkung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung um 0,3 Prozent, die Mindereinnahmen in der Krankenversicherung von 900 Millionen Schilling jährlich verursacht!

Das Pensionsbelastungspaket:

Massive Verschlechterungen für Österreichs PensionistInnen bewirkt das Pensionsbelastungspaket der FPÖVP-Koalition. Das Vertrauen in das Pensionssystem wurde insgesamt erschüttert – Leistungskürzungen in einem Gesamtvolumen von 53 Milliarden Schilling (Summe der Leistungskürzungen von 2000 bis 2004) bringen viele Vertreter der ältere Generation in unserem Land an den Rande der Existenz. Insbesondere durch

die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit,

die Anhebung des Pensionsantrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um 18 Monate,

die Verschärfung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte,

die Reduktion bei den Witwen/Witwerpensionen,

Verschlechterungen bei den Invaliditätspensionen

und die Neuregelung der Pensionsanpassung

verlieren alle PensionistInnen.

Die Anhebung des Pensionsantrittsalters in Verbindung mit der Erhöhung der Pensionsabschläge ist bereits seit 1. 10. 2000 wirksam. Dieser überfallsartige Eingriff in die Lebensplanung von Tausenden Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge bezahlt haben, missachtet jeglichen Vertrauensschutz und führt zu nachhaltigen Kürzungen von Pensionsleistungen.

Die Neuordnung der Hinterbliebenenpension ist ein massives Kürzungsprogramm ("Spreizung" im Umfang von 0 bis 60 Prozent; sachlich nicht begründbare Unterschiede bei den so ermittelten Pensionsleistungen). Damit werden die Pensionen von erwerbstätigen Frauen und Männern gekürzt, während nicht Erwerbstätigen davon profitieren.

Wie unnotwendig und ungerechtfertigt diese Eingriffe im Bereich der ASVG-PensionistInnen sind, zeigen auch die Bundesbeiträge zu den unterschiedlichen Pensionssystemen. So beträgt der Bundesbeitrag ohne Ausgleichszulage

für rund 1.600 000 Pensionen im Bereich der Unselbstständigen 30,4 Milliarden Schilling.

Für rund 345 000 Gewerbetreibende und Bauern beträgt der Bundesbeitrag 26,3 Milliarden Schilling!

Die Pensionsanpassung für das Jahr 2001:

Die am 14. 11. 2000 im Ministerrat beschlossene Pensionsanpassung von 0,8 Prozent und einer geringen Einmalzahlung ist völlig unangemessen. Die ältere Generation wird von der Regierung hintergangen, FPÖ und ÖVP brechen alle Versprechungen, die sie gegenüber den Pensionistenvertretern gemacht haben.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) hat vor rund einem Jahr als Vizekanzler per Handschlag die "Wertsicherung der Pensionen" versprochen. Weit über 200 000 ÖsterreicherInnen unter


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite