Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 118

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über dem Koalitionspartner und daher im Ergebnis ein gebrochenes (Wahl-)Versprechen nach dem anderen.

Heizkostenzuschuss:

Obwohl die OPEC eine höhere Förderquote beschlossen hat, ist der Rohölpreis gestiegen. Die Heizölpreise bleiben ebenfalls auf Rekordniveau (Ofenheizöl +4,4 Prozent, Heizöl leicht +3,8 Prozent im Vergleich zum September 2000), jetzt ist auch noch Erdgas empfindlich teurer geworden (+4 Prozent im Vergleich zum September 2000). Die betroffenen Menschen konnten mit den notwendigen Käufen nicht mehr warten, denn die Temperaturen sind gefallen und die Heizölpreise sind sogar noch angestiegen.

Die höheren Energiepreise belasten die österreichischen Haushalte enorm. Seit der Ölpreisexplosion im September des Vorjahres belaufen sich etwa die Treibstoffmehrkosten auf rund 14 Milliarden Schilling. Und für Heizöl und Erdgas müssen in der kommenden Heizsaison rund acht Milliarden Schilling mehr ausgegeben werden.

Am schlimmsten trifft es MieterInnen und BesitzerInnen von Wohnungen und Eigenheimen mit niedrigem Einkommen, die auf Heizöl angewiesen sind. Verglichen mit dem Vorjahr ist der Preis je Liter um rund 3,50 S gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 4 000 Litern, für die Beheizung eines durchschnittlichen Eigenheimes, in einer Heizsaison belaufen sich die Mehrkosten somit auf rund 14 000 S.

Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form höherer Mehrwertsteuereinnahmen um mindestens 2 Milliarden Schilling.

Ein Teil dieses Geldes muss aus unsere Sicht unverzüglich an NotstandshilfebezieherInnen, KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, Menschen mit Behinderungen, ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten die ein Haushaltseinkommen von unter 12 000 S netto im Monat haben, von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice bzw. dem Bund ein Heizkostenzuschuss, durch eine Einmalzahlung von 1 500 S ausgezahlt werden um die ölpreisbedingten Mehrkosten für die Monate Oktober, November und Dezember 2000 abzudecken.

Wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise für Heizöl und Erdgas nicht gesunken sind, ist durch Verordnung für den Rest der Heizperiode (Jänner, Feber, März und April 2001) ein zusätzlicher Betrag von 500 S pro Monat, für die definierte Personengruppe auszuzahlen.

In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus dem Bundesbudget gedeckt. Im Rahmen der Amtshilfe sollen den Ländern jene Daten zur Verfügung gestellt werden, die für die Administration des Heizkostenzuschusses benötigt werden. Die finanzielle Bedeckung ist durch die gestiegenen Mehrwertsteuereinnahmen aus den erhöhten Treibstoffpreisen sichergestellt.

ORF- und Telefongebührenbefreiungen:

Die ORF Gebührenbefreiung ermöglicht vielen PensionistInnen die Programme des ORF zu empfangen. Daher leistet diese Gebührenbefreiung einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der notwendigsten Informationen. Diese Möglichkeit darf nicht eingeschränkt werden. Nach dem neuen Fernsprechentgeltzuschussgesetz wird jeder Anspruchsberechtigte einen Scheck erhalten, den er bar im Festnetz- bzw. bei Mobilfunkanbietern für die Gebührenbefreiung verwenden kann. Da die Höhe der Zuschussleistungen aber durch Verordnung erst festgesetzt wird, droht eine Kürzung der Zuschussleistungen für die Anspruchsberechtigten.

So werden im Rahmen des Verkehrsbudgets die für die Telefongebührenbefreiungen vorgesehenen Zuschüsse des Bundes von mehr als 900 Millionen auf 750 Millionen Schilling vermindert. Die Telekom Austria hat bereits darauf hingewiesen, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um


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