Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 119

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die Leistungen bei den Gebührenbefreiungen für alle Anspruchsberechtigten aufrecht zu erhalten.

Gesamtbewertung

Die durch die Leistungskürzungen entstehenden Spielräume im Bundeshaushalt sollen offensichtlich dazu benutzt werden, um die Sozialabgaben der Arbeitgeber in einer Größenordnung von rund 8 Milliarden Schilling zu senken und in Form des Kindergeldes Leistungsausweitungen in Milliardenhöhe ohne jede soziale Differenzierung in Aussicht zu stellen.

Insgesamt stellt die klar erkennbare Politikgestaltung der neuen Koalition ein aggressives Vorgehen gegen ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen dar, ist mit dem Geist der Konsensdemokratie unvereinbar und führt damit auch zu einer Gefährdung der gesellschaftlichen Stabilität und des sozialen Friedens und höhlen damit die Grundlagen des österreichischen Wohlfahrtsstaates aus.

Diese FPÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten an ihren Taten gemessen zu werden, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Dringlichen Antrag:

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu setzen, um dem Nationalrat bis zum 5. Dezember 2000 eine Regierungsvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Pensionsanpassung für das Jahr 2001 mindestens im Ausmaß der Teuerungsrate.

Anpassung des Pflegegeldes zumindest mit einer Einmalzahlung.

Abschaffung der unsozialen Ambulanzgebühren.

Heizkostenzuschuss in der Höhe von 500 S monatlich, für BezieherInnen eines Haushaltseinkommens von unter 12 000 S während der Heizperiode.

Der Bundesminister wird weiters aufgefordert, innerhalb der Bundesregierung sicherzustellen, dass die ORF- und Telefongebührenbefreiungen im vollen Leistungsumfang für alle Anspruchsberechtigten weiter erhalten bleiben."

*****

(Abg. Dr. Khol: 20 Sozialdemokraten sitzen hier! So dringlich kann das nicht sein! – Abg. Schwarzenberger: Fürs Protokoll!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: 20 Sozialdemokraten, Herr Klubobmann. (Abg. Dr. Khol: Der Parteivorsitzende nicht, der Klubobmann nicht!) Wenn Sie mich schon in einen solchen Dialog verwickeln, sage ich: Es kommt auf die Qualität an und nicht auf die Quantität. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber ich kehre schon wieder zurück zur Vorsitzführung, und zwar dahin gehend, dass als Erstrednerin Frau Abgeordnete Reitsamer das Wort erhält. Nach § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Gaugg: Kein Kostelka, kein Verzetnitsch und kein Gusenbauer! – Abg. Dr. Khol: Die gehören alle nicht zur Qualität! Ein vernichtendes Urteil über Ihren Obmann! – Abg. Ing. Westenthaler: Nur ein gescheiterter Finanzminister Edlinger ist da!)

15.01

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Die Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war einmal: Es war einmal eine Partei, dann wurde aus ihr eine Bewegung, dann wurde es wieder eine Partei. Die hauptverantwortlichen Märchenonkel in


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