Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 133

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die andere Denkschule ist die, dass man sagt, es ist wesentlich einfacher, diese 0,7 Prozent als festen Prozentsatz zu geben, alle Pensionen um 1,5 Prozent aufzuwerten, denn die Bezieher höherer Pensionen zahlen dann ohnehin einen höheren Prozentsatz davon durch ihren höheren marginalen Steuersatz zurück. Aber wie gesagt: Das wird morgen eingehend mit dem Herrn Sozialminister besprochen werden.

Jetzt komme ich auf die berühmte Inflationsrate zu sprechen. Sinnvollerweise können nur zwölf aufeinander folgende Monate mit den zwölf Monaten des Vorjahres verglichen werden, um eine durchschnittliche Inflationsrate zu erreichen.

Herr Bundesminister! Ich darf in Erinnerung rufen: Es war damals die Ministerialbürokratie, die gesagt hat: Wir können nicht über den Juli hinausgehen, weil wir die Umstellung sonst bis Jahresende nicht schaffen werden! Aus diesem Grund hat man sich dann dem gebeugt und der Periode August bis Juli zugestimmt. Der Zufall – oder der Teufel, wenn Sie so wollen – hat es gewollt, dass August, September und Oktober sehr hohe, im Vergleich zum Vorjahr höhere Inflationsraten gebracht haben; das ist mit ein Grund für die gegenwärtige Verunsicherung.

An sich ließe sich im mehrjährigen Durchschnitt sagen, dass das selbstverständlich im nächsten Jahr durchschlagen wird. Sehr wohl aber ließe sich doch – darüber wird morgen, auch dem Wunsch des Sozialministers und des Seniorenrates folgend, gesprochen werden – darüber nachdenken, ob man die Periode nicht doch ein bisschen weiter heraufziehen kann.

Über den Heizkostenzuschuss hat der Herr Bundesminister schon gesprochen, ich brauche daher darauf nicht näher einzugehen.

Ich fasse zusammen: Einerseits wird die Teuerung der letzten Monate durch die Tatsache, dass die höheren Inflationsraten sowieso im nächsten Jahr – allerdings mit einjähriger Verspätung – eingerechnet werden, in den Pensionen ihren Niederschlag finden. Durch den Heizkostenzuschuss, der ohnehin auf dem besten Weg ist, verwirklicht zu werden – darüber hat Herr Bundesminister Haupt bereits berichtet –, wird den ärmeren Pensionsbeziehern die Abgeltung der erhöhten Kosten ermöglicht werden, und über die 0,7 Prozent wird morgen diskutiert werden.

Ich möchte aber doch den Herrn Präsidenten Blecha bitten, jetzt keine Kindesweglegung zu betreiben. Hat er im Sommer diesem neuen Gesetz zugestimmt, dann ist es für mich undenkbar, dass er nunmehr, da die Anwendung dieses von ihm gutgeheißenen Gesetzes Werte liefert, die ihm nicht passen, so tut, als habe er damit nichts zu tun und als wäre es unbedingt notwendig, nunmehr Pensionisten mehr zu geben.

Hohes Haus! Es ist billigste Polemik, sich allen Maßnahmen widersetzt zu haben, die zu einem höheren Pensionsantrittsalter und damit zu einer besseren Füllung des Topfes führen würden, aus dem die Pensionen bezahlt werden können, gleichzeitig aber höhere Anpassungen zu fordern. Ein Minimum an Seriosität der Argumentation kann wohl auch von einer Oppositionspartei nicht nur gefordert, sondern auch erwartet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich die Frau Abgeordnete Reitsamer zu Wort gemeldet. Ich bitte, die Geschäftsordnung zu beachten!

16.02

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Kollege Bruckmann hat wieder behauptet, dass Knafl und Blecha zugestimmt hätten, den Berechnungszeitraum für die Pensionsanpassung von Juli bis Juli festzulegen.

Ich berichtige tatsächlich: Als "glatte Lüge" bezeichnete in einer ersten Stellungnahme der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs Karl Blecha die heutige Aussage des Landeshauptmannes Jörg Haider, wonach der Zeitpunkt der Berechnung der Pensionsanpassung auf Grund des Wunsches der SPÖ- und ÖVP-Seniorensprecher Blecha und Knafl auf den 15. Juli vorverlegt worden war.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite