Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 154

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Ich erlaube mir deshalb wieder einmal folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erhöhung der Treffsicherheit des Bundespflegegeldgesetzes

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2000 eine Regierungsvorlage eines Bundespflegegeldgesetzes folgenden Inhalts vorzulegen:

1. Das Bundespflegegeld wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 und in der Folge jährlich in der Höhe der Pensionsanpassung valorisiert. – Herr Minister! Das ist überfällig, und das ist finanziell locker enthalten.

2. Das Bundespflegegeldgesetz gebührt bei Vorliegen der Voraussetzung bereits vor dem 3. Lebensjahr. – Herr Minister! Damit haben wir auch einen Wunsch, den Sie seit Jahren geäußert haben, in unserem Entschließungsantrag verpackt.

3. Das Taschengeld bei Spital- oder Heimaufenthalt wird wieder auf die ursprüngliche Höhe von 20 vH des Pflegegeldes der Stufe 3 erhöht.

*****

Herr Minister! Auch das ist eine jahrelange Forderung von Ihnen und Ihrer Partei. Sie können heute beweisen, ob Sie noch dazu stehen oder ob Sie sich schon längst davon verabschiedet haben.

Herr Minister! Sie haben auch davon gesprochen, dass die Einsparungen und die Art und Weise, wie Sie diese so genannte Behindertenmilliarde lukrieren, die ungeteilte Zustimmung der behinderten Menschen in Österreich findet. Sie alle haben anscheinend noch nie gelesen, wie sich die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation mehrmals in Presseaussendungen und bei persönlichen Besuchen bei Ihnen zu diesem Thema geäußert hat. Herr Minister! Es wird Ihnen auch nicht entgangen sein, dass der Präsident der ÖAR Ihr Experte beim Hearing zum Budgetbegleitgesetz war und er in seiner Wortmeldung alles andere als eine Zustimmung kundgetan hat. Sagen Sie nicht, die Behindertenverbände seien damit einverstanden. Sie sind es selbstverständlich nicht, weil niemand von den behinderten Menschen einsieht, dass Sie auf der einen Seite einer Gruppe von behinderten Menschen etwas wegnehmen, um es auf der anderen Seite einer anderen Gruppe im verminderten Ausmaß wieder zu geben. (Beifall bei den Grünen.)

Das hat nicht die Zustimmung der behinderten Menschen. Merken Sie sich das! Das ist die Wahrheit.

Ich möchte jetzt noch auf den ersten Teil Ihrer Ausführungen eingehen, in dem Sie davon gesprochen haben, dass die Arbeitslosenrate bei den behinderten Menschen zurückgegangen sei.

Herr Minister! Sie werden doch nicht glauben, dass dieser Rückgang der Arbeitslosenrate, sofern er tatsächlich zahlenmäßig stattgefunden hat, auf Ihre Regierungsbeteiligung zurückzuführen ist. Das ist doch lachhaft. Der Rückgang der Zahl der arbeitslosen behinderten Menschen ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass in einigen Bundesländern wieder Plätze in geschützten Werkstätten und Beschäftigungstherapien geschaffen worden sind, die aber den behinderten Menschen, die dort arbeiten müssen, keinerlei sozialversicherungsrechtliche Absicherung bieten. Das heißt, dass sie für ihre Tätigkeit zwischen 72 S und 300 S pro Monat bekommen und weder pensionsversichert noch krankenversichert noch arbeitslosenversichert sind. Dorthin sind die behinderten Menschen, die vorher am Arbeitsmarkt um Arbeit angesucht haben, verschwunden. Jetzt verrichten sie eine Tätigkeit, für die sie nichts mehr bekommen und für die sie auch keine sozialversicherungsrechtliche Absicherung haben.


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