Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 166

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kümmern, und zwar während aufrechter Ehe und nach geschiedener Ehe. (Abg. Dr. Fekter: Dann muss man es auch ermöglichen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! No na, wollen wir das. Und weil wir von der linken Hälfte, wie sie so schön sagt, das so sehr wollen, deshalb setzen wir uns auch so intensiv gegen das ein, was heute Gesetz zu werden droht. Im Kern ist es an sich etwas, was jeder will, nämlich dass Mutter und Vater, egal, ob verheiratet, nicht verheiratet oder ex-verheiratet, sich um ihre Kinder kümmern. Das ist noch das einzig Gemeinsame, was man in der Regel nach Scheidungen hat. Hätte man nämlich andere Absichten, würde man sich doch nicht scheiden lassen.

Ich versuche, mir das genau vorzustellen: Warum lassen sich Eheleute scheiden, wenn sie sich so wahnsinnig gut verstehen, wenn sie sich so wahnsinnig lieben? Warum lassen sie sich scheiden? Weil es offensichtlich in ihrem Leben andere Schwerpunkte gibt, weil die Liebe nicht mehr so intensiv ist wie vorher und "blöderweise" gibt es dann auch noch Kinder. Außerdem ist es Realität – und die verkennt Frau Abgeordnete Fekter gänzlich –, dass es die Frauen sind, die in Österreich immer noch zu 90 Prozent die häusliche Arbeit und damit auch Pflege und Erziehung der Kinder erledigen. (Abg. Haller: Ändern Sie was?) Ausnahmen bestätigen die Regel!

Darum, liebe Frau Dr. Fekter, ist es so, dass ich selbstverständlich weiterhin darum kämpfen werde, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe, dass Väter die Möglichkeit bekommen, sich in die Sorge um ihre Kinder mehr einzubringen. Dazu sind gesetzliche Maßnahmen auch eine Möglichkeit. Nur, meine Damen und Herren, die fehlen gänzlich! Wir setzen vollkommen isoliert von der gesellschaftlichen Realität eine gesetzliche Maßnahme, die in Zukunft auf dem Rücken der Kinder und auf dem Rücken der Mütter ausgetragen werden wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt möchte ich etwas aufklären, damit es nicht so im Raum stehen bleibt, wenn die Frau Vorsitzende des Justizausschusses sagt: Noch nie wurde im Justizausschuss ein Gesetz so intensiv diskutiert wie diese Novelle. – Noch nie wurde ein inhaltlich und von den Auswirkungen her so schwerwiegendes Gesetz ohne Begutachtungsverfahren in den Justizausschuss gebracht. Das muss man nämlich vorweg sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und hätte es nicht die bekannte Beharrlichkeit der Frau Abgeordneten Prammer und die meine, die mittlerweile sozusagen amtsbekannt ist, gegeben, dann hätte es kein Hearing gegeben. Frau Dr. Fekter hat gesagt: Wozu brauchen wir ein Hearing? Ich kann euch nicht überzeugen und ihr könnt mich nicht überzeugen! Meine Damen und Herren! Ich habe in diesem Hearing viele Erkenntnisse gewonnen, die ich vorher nicht gewinnen konnte, weil mir die Informationen gefehlt haben, und zwar auch im Hinblick darauf, dass die Obsorge beider Elternteile etwas ist, was legistisch auch vorstellbar wäre, wenn entsprechende Rahmenbedingungen gegeben wären. Unter Bundesminister Michalek ist die ganze Gesetzesprozedur angelaufen, aber unter ganz anderen Vorzeichen. Er hat nämlich damals einen Entwurf vorgelegt, nach dem es eine Obsorge beider Elternteile nach der Scheidung auch geben hätte können, aber wohlgemerkt auf Antrag, meine Damen und Herren.

Ich hatte bis vor relativ kurzer Zeit noch die Hoffnung, dass es bei diesem Gesetzesvorhaben auch so etwas wie ein ernsthaftes Bemühen um einen Konsens geben könnte. Ich sage das jetzt, weil es eben nicht dazu gekommen ist: Über ein Mittelding zwischen dem alten Michalek-Entwurf, den Vorstellungen, die ein nicht unmaßgeblicher Teil des Hohen Hauses dazu hatte, und dem vorliegenden Entwurf hätte ein Konsens erzielt werden können, wenn es auch nur einen Funken Absicht dazu bei den Regierungsparteien gegeben hätte. Wenn Frau Dr. Fekter sagt, dass die Experten überwiegend oder fast alle diesem Regierungsvorschlag ihre Zustimmung gegeben haben, dann muss ich sie fragen: Wer ist denn Professor Friedrich? Wer ist Frau Professor Deixler-Hübner? Wer ist Professor Berger? Wer ist Frau Dr. Hornyik, Frau Rechtsanwältin Klaar, Frau Paschinger vom Verein der Amtsvormünder Österreichs? Wer ist Frau Piringer von der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende? Wer ist Frau Pintarits von den österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen? Sie alle haben ihre Skepsis gegenüber diesem Gesetzesvorschlag in eben diesem von Ihnen angeführten Hearing vorgebracht. Ich


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