Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 165

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genommen wird, oder sie können auch die Mediation anordnen, um eine Konfliktbereinigung zu erreichen oder zumindest anzustreben.

Für Eltern, die an einer Konfliktlösung überhaupt nicht interessiert sind, gibt es auch in Zukunft nach wie vor die Möglichkeit, bei Gericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Sie, Frau Kollegin Prammer, haben in Ihren Ausführungen nur jene Eltern bedacht, die an keiner Konfliktlösung interessiert sind. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube aber, dass der überwiegende, der mehrheitliche Teil der Eltern sehr wohl konsensual vorgehen möchte. (Abg. Edlinger: Das glaube ich leider nicht!)

Ein weiterer Teil der Novelle enthält die Bestimmung, dass die Kinderrechte im Scheidungsverfahren gestärkt sind. Kinder ab 14 Jahren können auch eigene Verfahrensschritte setzen, sie müssen auch angehört werden. Außerdem hat in Zukunft im Sinne der Stärkung des Kindesrechtes ein 14-jähriger Jugendlicher beispielsweise auch das Recht, selbst zu einer medizinischen Behandlung seine Zustimmung zu geben.

Konsensual und ohne große Diskussion wurde in diesem Gesetz die Großjährigkeit von 19 auf 18 Jahre abgesenkt. Wir sind damit das letzte Land in der Europäischen Union, das diesen Schritt setzt. Diese Senkung der Großjährigkeitsgrenze führt aber bei allein erziehenden Müttern dazu, dass der Unterhaltsvorschuss auch nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt werden kann, nicht mehr über die Großjährigkeit hinaus. Um Härten zu vermeiden, haben wir in dieser Novelle eine Übergangsregelung in der Form geschaffen, dass Kinder, die jetzt schon das 14. Lebensjahr überschritten haben, die Unterhaltsbevorschussung bis zum 19. Lebensjahr gewährt bekommen, um der mittelfristigen und langfristigen Lebensplanung dieser Familien Rechnung zu tragen. Ich gehe davon aus, dass für die jüngeren Kinder dann, wenn es so weit ist, bereits das Kinderbetreuungsgeld da sein wird, das dann die finanziellen Härten auffängt.

Gesellschaftspolitisch ist dieses Gesetz ein Quantensprung in Richtung einer partnerschaftlichen Elternschaft, eines partnerschaftlichen Elternmodells und Familienbildes. (Abg. Mag. Prammer: Es ist die Frage, in welche Richtung!) Deshalb wurde diese Novelle von der Linken auch so massiv bekämpft.

Dass unser Weg der modernere ist, wird die Zukunft zeigen. Ich bin zuversichtlich, dass die überwiegende Mehrheit der Scheidungseltern die gemeinsame Obsorge wählen wird. Mit begleitender Forschung – das wird hier noch in einem Entschließungsantrag zu beschließen sein – soll die Akzeptanz bei dieser Novelle in mehreren Jahren untersucht werden. Sie wird zeigen, Frau Kollegin Prammer, dass diese Reform dringend geboten war, um Aggressionen und Provokationen bezüglich des Sorgerechts abzubauen. (Abg. Mag. Prammer: Und den Unterhalt...!) Unsere Lösung wird den Scheidungskonflikt entkrampfen und die Trennungsbelastung für Kinder eindeutig mildern. Diese Milderung der Kindesbelastung war Ihnen aber keine Silbe wert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.20

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

18.20

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Frau Vorsitzende des Justizausschusses hat die neue Devise ausgegeben: halbe-halbe. Da stimme ich ihr vollkommen zu. Ich habe ihr noch nie so zugestimmt wie heute. Wenn das, was sie heute gesagt hat, wirklich ernst gemeint ist, dann muss von dieser 80 Millionen Schilling teuren Informationskampagne, die die Bundesregierung zur Eigenwerbung startet, die Hälfte für eine Halbe-Halbe-Kampagne abgezweigt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darf ich Ihnen kurz erläutern, warum diese Frage der Obsorge beider Elternteile nach Scheidungen – um es wienerisch auszudrücken – so reingegangen ist. Natürlich hat niemand etwas dagegen, dass sich Mutter und Vater um ihre Kinder


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