Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 172

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Rechtskreisen wie in Deutschland nur 20 Prozent Abänderungsanträge in dieser Sache gibt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Da bin ich neugierig, ob das Ganze bei Frau Kollegin Mertel auf fruchtbaren Boden gefallen ist!)

18.44

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Mich über den Intelligenzquotienten des Herrn Haigermoser auszulassen, habe ich schon lange aufgegeben, und zwar vor fast schon zehn Jahren. Aber bitte, er hat einen guten Geschmack für schicke Krawatten, habe ich einmal in der Zeitung gelesen, und deshalb unterziehe ich seine Krawatten sozusagen immer einer Überprüfung – und muss sagen: mir gefallen sie nicht! (Abg. Haigermoser: Was haben Sie gegen die Krawatten von Herrn Edlinger?)

Meine Damen und Herren! Unbestritten ist, dass die Basis der gemeinsamen Obsorge das Einvernehmen der Eltern ist. Dem prinzipiellen Bestreben, das da immer geäußert wird, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben sollen, weil sie beide Elternteile lieben, dass es für ihre Entwicklung förderlich ist, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben, dass sie unter dem Abbruch der Beziehungen zu beiden Elternteilen oder zu einem Elternteil leiden, kann ich nur zustimmen. Dem stimme ich voll inhaltlich zu.

Dann aber, wenn ich hier Rednerinnen und Rednern wie Haller, Fekter, aber auch Ihnen, Herr Minister, zuhöre, werden mir die offensichtlichen Grenzen unserer Mitteilungsmöglichkeit bewusst, denn: Diese Ansichten teilen wir doch auch! Frau Haller sagte zum Beispiel, Kinder haben ein Recht auf kontinuierlichen Kontakt zu den Eltern. – Ja, haben sie! Wenn aber, umgekehrt, die Kinder von einem Elternteil vernachlässigt werden, sieht dieses Gesetz keine Möglichkeit vor. (Abg. Dr. Fekter: Ja natürlich! Die alleinige Obsorgepflicht gibt es auch noch!) Wie binden wir diesen Elternteil ein? Wie bringen wir diesen Elternteil dazu, sich um sein Kind zu kümmern?!

Frau Fekter sagte hier weiters, dass sie seit 1995 Vorsitzende des Justizausschusses ist und dass noch kein Gesetz so intensiv behandelt worden sei wie dieses. – Darauf kann ich nur antworten: Seit 1995 ist ja auch gesellschaftspolitisch nicht so Entscheidendes unter Ihrer Vorsitzführung geschehen. Aber vorher, selbst als die SPÖ die absolute Mehrheit hatte, auch unter den Nachfolgern Brodas, wurde über alle wichtigen gesellschaftspolitischen Gesetze im Justizbereich – ich erwähne in diesem Zusammenhang nur: Strafrechtsreform, Familienrechtsreform, Fortpflanzungshilfegesetz beziehungsweise Medizingesetz – oft jahrelang diskutiert. (Abg. Dr. Fekter: Das Kindschaftsrecht wurde jahrelang diskutiert!)

Vor der Beschlussfassung betreffend Fortpflanzungshilfegesetz – da waren Sie gar nicht im Parlament, Frau Fekter, sondern Staatssekretärin – wurde hier tagelang diskutiert, Paragraph für Paragraph durchgearbeitet. Das aber, was in diesem Zusammenhang hier geschehen ist, noch dazu in nicht einmal zwei halben Tagen, was Sie dann "Hearing" nennen, ist genau das Gegenteil: Da sind Sie einfach über Meinungen der Experten drübergefahren! (Widerspruch der Abg. Dr. Fekter. )

Sie von den Koalitionsparteien wollen das Gesetz hier herinnen durchpeitschen, eine solch sensible Materie, die wahrlich eingehendster Beratungen bedürfte! Wir von der SPÖ wollten ja einen Ausweg, Sie aber, Frau Fekter, reden da – das hat mich besonders "begeistert" – von den "linken Feministinnen unter der Vorsitzenden Hammerl", aber dass Sie damit auch die Katholische Männerbewegung, die Einspruch gegen die geplante gemeinsame Obsorge erhoben hat, als "linke Feministinnen" bezeichnen, finde ich wirklich interessant. (Abg. Steibl: Das stimmt nicht!)

Weiters sagte Frau Fekter, es sei der Wunsch aller Eltern, auch nach einer Scheidung die gemeinsame Obsorge für die Kinder zu haben. – Ja selbstverständlich, Frau Fekter, und es steht dem ja auch nichts entgegen, auch nicht auf Grundlage der jetzigen gesetzlichen Bestimmun


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