Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 171

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3. Zum Unterhaltsvorschussgesetz

3. Beim Unterhaltsvorschussgesetz sollte endlich die Einschränkung auf österreichische Staatsbürger beseitigt werden. Die geltende Regelung widerspricht nicht nur den EU-Bestimmungen sondern auch dem B-VG zur Vermeidung rassischer Diskriminierung.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

18.40

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich in dieser Phase der Diskussion einschalten, weil ich interessiert daran bin, dass hier eine sachliche Diskussion stattfindet und dass man auf Kernargumente wirklich eingeht  – ohne mit Pauschalargumenten wie "Machtausübung", "Geld spielt eine Rolle" und so weiter zu operieren.

Wir hatten ja dazu ein sehr ausführliches Hearing, und Frau Abgeordnete Fekter hat daher zu Recht darauf hingewiesen, dass noch kaum ein Gesetz so ausführlich diskutiert und überlegt wurde. Ich bitte zu bedenken, worum es dabei geht, nämlich darum, dass der Gesetzgeber ein Angebot macht. Er macht das Angebot, dass jene Sorgeregelung, die während aufrechter Ehe besteht, auch für geschiedene Eltern beziehungsweise für die Familie nach der Scheidung gilt. – Frau Abgeordnete Mertel, wenn Sie dann zum Rednerpult kommen, bitte ich Sie, auf diese Argumente einzugehen, da Sie ja nach mir sprechen werden.

Während aufrechter Ehe haben wir die bewährte Regelung, dass eine Obsorge beider Elternteile stattfindet; keine gemeinsame Obsorge, sondern eine Obsorge beider Elternteile. Diese Obsorge funktioniert!

Frau Abgeordnete Mertel, ich bitte um Argumente dagegen. Was spricht dagegen, dass diese Obsorge beider Elternteile nach der Ehe als Angebot des Gesetzgebers fortgeführt wird? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Abgeordnete Mertel, wenn Sie jetzt drankommen und diese Diskussion wirklich sachlich sein soll, dann bitte ich um Ihre Argumente, was bitte dem entgegenspricht, dass Eltern, die geschieden sind, die Möglichkeit gegeben wird, eine bewährte Obsorgeregelung auch dann, wenn sie geschieden sind, fortzuführen.

Herrn Abgeordnetem Öllinger, der dann gleichfalls hier zum Rednerpult kommen wird, rufe ich in Erinnerung, dass im Expertenhearing vom Sachverständigen Deisenhofer gesagt wurde, dass in Deutschland, wo seit 1998 diese Regelung existiert, 60 Prozent der Eltern damit einverstanden sind und dass in seinem Gerichtsbereich nur 20 Prozent Abänderungsanträge gestellt werden – und das in einem Gerichtsbereich, in dem 3 500 Scheidungen jährlich erfolgen.

Bedenken Sie bitte auch Folgendes: Jeder Elternteil, der mit dieser Regelung unzufrieden ist, kann das Gericht anrufen und damit erreichen, dass ein Elternteil – in der Regel wird er das selbst sein – mit dieser Obsorgeregelung in der Folge betraut wird.

Frau Abgeordnete Prammer! Es ist nicht so, dass da endlose Verfahren geführt werden, denn es gibt die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung – und davon wird auch Gebrauch gemacht. Und es ist auch nicht so, dass Druck ausgeübt werden kann. Sollte nämlich tatsächlich versucht werden, Druck auszuüben, sollte der Unterhalt wirklich darunter leiden, also verkürzt werden, so kann am nächsten Tag derjenige, der glaubt, zu wenig Unterhalt zu bekommen, zu Gericht gehen und einen Antrag stellen. Sie wissen das doch ganz genau! Es gibt da keine Lücke im System! (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. ) Ich bitte Sie, auf diese sachlichen Argumente einzugehen, weil es einfach kein besseres Modell dann geben kann, wenn es in bewährten


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