Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 175

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nommen, gemeinsam mit dieser Bundesregierung unter Kanzler Schüssel den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen, sondern wir scheuen uns auch nicht davor, große Reformprojekte in Angriff zu nehmen. Und dieses Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz ist ein solches großes Reformprojekt, weil es eben notwendig ist, auf in der Gesellschaft stattgefundene Veränderungen der letzten Jahrzehnte zu reagieren.

Wir können feststellen, dass die Bereitschaft junger Menschen, Verantwortung zu übernehmen – mehr, als das in den vergangenen Jahren der Fall war –, größer geworden ist. Und diesen Wunsch, dieses Bedürfnis junger Menschen nehmen wir ernst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang kann man eine Reihe von Änderungen, die im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten sind, nennen, so etwa die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters, die Stellung des Kindes grundsätzlich, die Stellung des Kindes im Verfahren, die Stellung des Kindes bei medizinischer Behandlung und so weiter.

Festhalten möchte ich hier auch, dass im Zuge der Verhandlungen im Justizausschuss all diese Themen außer Streit standen, dass es von Ihnen von der SPÖ nicht einmal der Mühe wert befunden wurde, in diese Debatte im Ausschuss einbezogen zu werden.

Die Ausführungen der Vorsitzenden des Justizausschusses Maria Fekter sind absolut richtig. Und auf ihren Wunsch hin haben wir gemeinsam zwei volle Tage mit Experten diskutiert, um festzustellen ... (Abg. Dr. Mertel: Zwei volle Tage?) Zwei volle Arbeitstage!

Sie von der SPÖ haben aber am letzten Tag leider schon leichte Ermüdungserscheinungen gezeigt, denn zum Schluss hat die SPÖ-Fraktion im Ausschuss sozusagen unter Schwindsucht gelitten. (Abg. Dr. Mertel: Das stimmt gar nicht! – Abg. Dr. Jarolim: Was Sie sich heute leisten, ist schrecklich!) Da waren nämlich nur mehr zwei Abgeordnete Ihrer Fraktion da! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Zahl der Abgeordneten der SPÖ wurde dort immer geringer – und zum Schluss waren Sie nur noch zu zweit im Ausschuss. Sie haben es auch nicht einmal der Mühe wert gefunden, die Abstimmung abzuwarten!

Betonen möchte ich hier nochmals, dass die Frau Vorsitzende keine einzige Wortmeldung zurückgewiesen hat oder gar einen Experten in seinen Ausführungen beschränkt hätte!

Jene Differenzen, die da zwischen der linken Reichsdrittelhälfte und der Mehrheit hier im Plenum bestehen, beziehen sich auf die gemeinsame Obsorge der Eltern nach der Scheidung. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits. )

Frau Kollegin Stoisits! In einer Demokratie ist es doch bitte so, dass, auch wenn unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen aufeinandertreffen, eben trotz unterschiedlicher gesellschaftlicher Standpunkte letztendlich mit Mehrheit entschieden wird! So wie 1978 über die heutige Gesetzeslage von der damaligen SPÖ-Alleinregierung entschieden wurde, ist auch diese Bundesregierung bestrebt, anstehende Fragen einer Entscheidung zuzuführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Sie, Frau Abgeordnete Mertel, haben hier von "Machtausübung" gesprochen und meinten, es gehe bei der Obsorge um "Macht". – Tatsächlich geht es um Macht, aber nicht um die Macht der Männer, die Angst hätten vor irgendwelchen körperlichen Verstümmelungen, wie Sie das im Ausschuss immer wieder angesprochen haben (Abg. Mag. Wurm: Was?), sondern vielmehr geht es Ihnen um die Angst, Macht zu verlieren.

Ich zitiere nunmehr wörtlich aus meiner Mitschrift aus dem Expertenhearing. Ihre Expertin, nämlich Frau Dr. Klaar, hat dort gesagt: Der, der die Arbeit hat, soll auch die Entscheidungsmacht über das Kind haben. – Zitatende. (Abg. Mag. Stoisits: Genau! Goldrichtig!)  – "Entscheidungsmacht" über das Kind! Solche Worte werden Sie von unserer Fraktion niemals hören! Das möchte ich Ihnen ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei der ÖVP.)


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