Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 174

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Zeit wollten Sie sich nicht nehmen, denn der Stil dieser Regierung wird bestimmt durch die Kurzformel "speed kills" sowie durch die Tatsache von ideologischem Fanatismus.

Es ist bedauerlich und aus meiner Sicht auch traurig und schade, dass ein Gesetz, über das weder hier im Hause noch in der Gesellschaft Konsens vorhanden ist, das trotz der Ratschläge und vor allem der Bedenken der meisten Expertinnen und Experten abgelehnt wird, heute hier im Nationalrat durchgepeitscht werden soll – und das zu Lasten der Kinder!

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Prammer, Dr. Jarolim und GenossInnen, zu 366 der Beilagen (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, möglichst rasch nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001, spätestens aber bis 31. Dezember 2001, eine Evaluationsstudie insbesondere über die Erfahrungen mit dem neu eingeführten Modell der ‚gemeinsamen Obsorge‘ dem Nationalrat vorzulegen. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, wie sich durch die neue Rechtslage die Unterhaltsstreitigkeiten zwischen den Eltern entwickelt haben, wobei auch die Betreuungssituation während der Ehe und die Frage neuer Partnerschaften von Elternteilen nach der Scheidung berücksichtigt werden sollen.

Darüber hinaus soll es einen internationalen Rechtsvergleich mit im Gegenstand vergleichbaren europäischen Staaten geben. Es soll erhoben werden, inwieweit die Neuregelungen zu einer Verbesserung oder zu einer Verschlechterung des Kindeswohls nach der Scheidung geführt haben und inwieweit Fälle vorhanden sind, in denen der betreuende Elternteil vom anderen Elternteil aufgrund der gemeinsamen Obsorge unsachlich unter Druck gesetzt wird."

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

18.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Prammer, Dr. Jarolim und GenossInnen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

18.53

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Mertel, Sie haben argumentiert, dieses Gesetz sei "kein Angebot, sondern ein Zwang". – Vielleicht kann mir jemand erklären, worin der Zwang liegen soll, wenn jeder Elternteil jederzeit zu Gericht gehen und eine Abänderung der bestehenden Obsorgeregelung beantragen kann!

Da gibt es keinen Zwang, sondern gerichtliche Entscheidungen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. )

18.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.54

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben uns nicht nur vorge


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