und Ganzen – möglich werden muss. Wir halten sehr viel davon. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich selbst, Herr Bundesminister, habe meine Erfahrungen mit dem alten Kindschaftsrecht und fehlenden Bestimmungen darin gemacht. Meine ältere Tochter ist unter diesen Bedingungen groß geworden, und es wäre unter Umständen etwas besser gewesen, hätte es gesetzliche Bestimmungen gegeben, die das unterstützt hätten. Aber aus dieser Erfahrung heraus, meine Damen und Herren, weiß ich auch, dass all das, nämliche rechtliche Verpflichtungen, rechtliche Möglichkeiten eines nicht ersetzen können: Wenn es zwischen den Partnern nicht stimmt, dann können Sie sich auf den Kopf stellen, dann wird das auch nicht funktionieren! – Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Warum werden Ehen geschieden, wenn Kinder da sind? Da gibt es die Familienpsychologen, die sagen, es gibt die "kalten" Beziehungen, das sind jene, in denen schon in den ersten Jahren, eben gerade deswegen, weil die Aufteilung der Arbeit, der Versorgung der Kinder zwischen den Partnern nicht funktioniert, die Beziehung der Erwachsenen kaputtgeht. Da ist es aus – egal, wie lange die Ehe aufrecht bleibt oder nicht. Die sind kalt, da tut sich nichts mehr. Aber da ist für einen, nämlich für denjenigen, der die Kinder oder das Kind betreut, klar: Er – in der Regel sie – hat die Arbeit. Irgendwann werden diese Beziehungen auch geschieden – in der Regel.
Und dann gibt es die "heißen" Beziehungen, in denen sich beide anstrengen, auch mit der Aufteilung der Arbeit mit den Kindern zurechtzukommen. Das funktioniert nirgendwo so, dass man sagen könnte: Halbe-Halbe. Na bitte, da sprechen wir als Parlamentarier über etwas, von dem wir klar wissen – zumindest die Männer hier herinnen –: Das können wir nicht leisten. Unsere Lebens- und Arbeitswelt ermöglicht Halbe-Halbe oder im Scheidungsfall die gemeinsame Obsorge auf gar keinen Fall, nämlich eine gemeinsame Obsorge so, dass darunter tatsächlich eine einigermaßen faire Verteilung, auch Arbeitsteilung, zu verstehen wäre.
Aber es kann funktionieren, wenn die beiden, Partner und Partnerin, eine "heiße" Beziehung gehabt haben. Dann kann es funktionieren. Nur: Das können Sie nicht durch ein Gesetz erzwingen, und das ist das Manko auch dieses Entwurfes in diesem Punkt. Sie versuchen, Ehe nach der Ehe zu simulieren, nämlich auch für jene "kalten" Beziehung, bei denen alles im Eimer ist, bei denen über das Kind gestritten wird – nicht für das Kind, sondern über das Kind –, bei denen die Partner auf diese Weise alles austragen. Und das ist das Problem!
Herr Bundesminister! Da sage ich Ihnen ganz klar: Da hilft mir Ihre Versicherung, die können ja ohnehin zu Gericht gehen und sich das dann vor Gericht ausstreiten, gar nichts, denn die Partnerin, die das Kind versorgt – ich spreche jetzt von der Frau –, ist nicht die FPÖ, die wegen jeder Kleinigkeit zu Gericht, zu Ihrer Kanzlei gehen kann, sondern die muss ein Kind betreuen. Die ist froh, wenn sie nichts vom Gericht hört. Die ist froh, wenn sie irgendwie mit dem Kind und dieser Beziehung über die Runden kommt. Auch wenn es umgekehrt ist, wenn es der Mann ist, der das Kind betreut und zu versorgen hat, dann ist er nicht daran interessiert, mit dem anderen Partner – in diesem Fall mit der Frau, die nicht das Kind betreut – schwerpunktmäßig irgendetwas zu regeln.
Wenn beide die Möglichkeit haben, das auszureden – und diese Fälle gibt es ja –, sich trotz aller Schwierigkeiten zu einigen, sich trotz Scheidung darüber klar zu sein, dass das Kind nicht Gegenstand des Streites sein darf, dann wird es funktionieren und da soll es auch funktionieren.
Ich sage Ihnen ganz klar: Soweit Ihre Regelung im Kindschaftsrecht uneheliche oder außereheliche Beziehungen betrifft, ist sie eine Verbesserung. Ich bin froh darüber. Ich habe das Schlimmste befürchtet, denn ich habe mir gedacht, dass da wieder auf jene vergessen wird, die nicht in einer ehelichen Beziehung leben, sprich bei einer Scheidung davon betroffen sind. Diesbezüglich ist das eine Verbesserung. Aber gerade deswegen hätten wir gerne anders darüber diskutiert, Herr Bundesminister. Wir hätten gerne Zeit dafür gehabt.
Ihr Vergleich mit Deutschland, den Sie gezogen haben, ist nicht sehr hilfreich. Die Bundesrepublik Deutschland hat ein anderes Ehe- und Scheidungsrecht als Österreich. Da ist auch in noch