Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 185

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In § 282 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

"Bei jeder medizinischen Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit der behinderten Person zum Ziel hat, ist verpflichtend ein Kollisionskurator beizuziehen."

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Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie vergeben sich wirklich nichts, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. Sie vergeben sich nicht nur nichts, sondern Sie schaffen damit ein wenig Schutz für Frauen, die Gefahr laufen, auf Grund von Interessenkonflikten – zum Beispiel von Vätern – in die Lage zu kommen, dass sie gegen ihren Willen, etwa weil der Vater andere Interessen hat, weiterhin zwangssterilisiert werden können.

Generell möchte ich dazu sagen: Diese gesetzliche Änderung ist nur der halbe Schritt, aber absolut nicht die Lösung. Die Lösung muss so aussehen, dass es generell verboten sein muss, dass Menschen mit Behinderung zwangssterilisiert werden. Die medizinische Indikation, die laut Herrn Dr. Stormann so gut wie nie vorkommt, in der Praxis fast nie zum Tragen gekommen ist, darf dann auch nicht mehr im Gesetz stehen, sondern es muss ein generelles Verbot dieser Zwangssterilisation geben. Man darf sich nicht über den Bereich der medizinischen Indikation quasi eine Tür dafür offen halten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich stelle fest, dass der soeben vorgetragene Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Theresia Haidlmayr ausreichend unterstützt ist, in einem sachlichen Zusammenhang steht und daher auch mit in Verhandlung steht.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

19.42

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gemeinsame Obsorge ist ein Recht, die gemeinsame Obsorge ist ein Kindesrecht, und die gemeinsame Obsorge ist ein Kindesrecht im Scheidungsfall.

Das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz bringt die gemeinsame Obsorge als Kindesrecht. Und die gemeinsame Obsorge ist ein wesentlicher Bestandteil des Kindeswohles.

Frau Kollegin Mertel! Ein Wort zum "Druck auf die Mütter". Mich hat gestern eine Mutter angerufen. Sie ist unterhaltspflichtig, hat zwei Volksschulkinder, die beim Vater leben, und hat gesagt: Stell dir vor, was mir jetzt passiert ist! Ich war heute in der Volksschule, ich wollte wissen, wie es meinem Sohn geht, aber ich habe keine Auskunft erhalten, weil die Lehrerin gesagt hat: "Ich darf Ihnen nichts sagen." – Das spricht für die gemeinsame Obsorge. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Mertel: Na bitte! – Abg. Mag. Prammer: Wie wird das in Zukunft sein?)

Eltern bleiben Eltern, auch nach der Scheidung, und das Scheidungskind liebt beide Eltern und braucht beide Eltern! (Abg. Mag. Prammer: Ich kenne mich bei Ihnen nicht mehr aus!) Das Scheidungskind hat das Recht auf Mutter und Vater, und es ist auch richtig, Mutter und Vater in die Pflicht zu nehmen. Das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz schafft dieses Bewusstsein, und schafft auch die rechtliche Basis dafür. Und dass die gemeinsame Obsorge funktioniert, das hat Herr Dr. Krüger anhand zahlreicher europäischer Beispiele dargestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kinder können ihre Rechte nicht selbständig verteidigen, sie brauchen uns Politiker, damit wir die Interessen der Kinder wahrnehmen und diese Interessen auch in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns stellen. (Abg. Mag. Wurm: Spielball!) Die Regierungskoalition schafft mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz neue Standards zugunsten der Kinder. Und dass es keinen Zwang zur gemeinsamen Obsorge gibt, wissen wir alle, die wir uns damit befasst haben. (Abg. Mag. Prammer: Wie soll sich eine Lehrerin in Zukunft auskennen? Wird es eine "Green Card" geben?)


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