Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 188

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werden kann. Daher kann eine gemeinsame Obsorge nur nach gelungener Mediation sinnvoll in die Tat umgesetzt werden."

Mediation ist so wie Psychotherapie, die kann man nicht verordnen, sondern daran muss man freiwillig teilnehmen! Das ist eines der Zeichen von Mediation.

Weiters sagt der Katholische Männerbund:

"Wir ersuchen Sie, sich dafür einzusetzen" – damit meint er uns –, "daß die Gerichte die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge – im Fall, daß Frau und Mann sich einvernehmlich darauf einigen –" (Abg. Steibl: Ich bin sehr verwundert, dass die SPÖ-Frauen auf den Katholischen Männerbund hören!)  – sich einvernehmlich darauf einigen, Frau Kollegin Steibl –, "in Betracht ziehen können."

Die katholischen Frauen sehen es vielleicht auch so.

Ich sage Ihnen, Frau Kollegin Steibl, wie es die Oberösterreichische Landesregierung sieht. Die ist auch unverdächtig, sie ist jemand, der sich unverdächtig äußern kann und ebenfalls seine Besorgnis ausdrückt. Es heißt da:

"Wie auch die Erläuterungen zum Entwurf einräumen, hängt das Weiterbestehen der Obsorge beider Eltern von deren Willen und deren Fähigkeiten zum einvernehmlichen Vorgehen ab. Sind sich aber beide Elternteile ohnehin einig, kann auch nach der geltenden Rechtslage derjenige, der nach Auflösung der Ehe die alleinige Obsorge hat, den anderen über Vollmachtserteilung in jeder Form an der Obsorge teilhaben lassen. Der nach der nunmehrigen Regierungsvorlage normierte Regelfall der gemeinsamen Obsorge hat zur Folge, dass auch das volle Vertretungsrecht bei beiden Elternteilen bleibt. Entstehen in der Folge aber schließlich doch Uneinigkeiten zwischen den Elternteilen, etwa über die Art der Schulausbildung des Kindes," – und das ist immer wieder Konfliktstoff – "wäre es rechtlich möglich, dass etwa die Mutter, bei der das Kind hauptsächlich wohnt, dessen Anmeldung in einer Schule vornimmt, der Vater aber, der mit der vorgesehenen Schule nicht einverstanden ist, das Kind am nächsten Tag wieder abmeldet."

Ich möchte Ihnen nicht alles vorlesen, aber wenn es Sie interessiert, Sie können es gerne haben. (Abg. Dr. Trinkl: Doch! Tun Sie nur! Stört nicht!) Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sagt abschließend:

"Angesichts der bekannten möglichen Dauer dieser Verfahren samt Möglichkeit der Erhebung von Rechtsmitteln kann somit ein erheblicher Zeitraum vergehen, bis schließlich rechtskräftig Klarheit in der Frage der Obsorge geschaffen wird. Insgesamt erscheint daher die vorgeschlagene gegenständliche Regelung sehr problematisch." – Also auch diese Stelle sagt das!

Das sind allesamt Äußerungen von Stellen, die sicher nicht verdächtig sind, dass sie Ausritte in überemanzipatorische Gefilde nehmen würden.

Was mich wirklich sehr kränkt, ist, dass die Experten- und Expertinnenmeinungen – und ich habe sie mir noch einmal genau durchgelesen: es hat sich der Großteil der ExpertInnenmeinungen dahin gehend verstanden, dass dieses Thema sehr sensibel ist und dass auch diejenigen, die eher BefürworterInnen waren, auf die Tücken dieses Gesetzes hingewiesen haben, das haben wir doch alle gehört! – ignoriert wurden.

Zum Beispiel hat Herr Universitätsdozent Figdor, den Sie auch immer wieder zitieren, gesagt, er misst diesem Gesetz eher programmatische Bedeutung zu, weil nämlich 40 Prozent der Väter den Kontakt zu ihren Kindern nach deren drittem Lebensjahr abbrechen. Das ist das Problem! (Abg. Haller: Mehr Zeit!) Und wenn dann diejenigen, die auf die Kinder schauen, bei wichtigen Anliegen immer nachfragen müssen, ist diese Regelung ein Weg zurück in die Zukunft, zurück in Männerherrlichkeiten – und das nützt dem Kind nicht! Das nützt überhaupt niemandem! (Abg. Böhacker: "Zurück in die Zukunft"! Vor in die Vergangenheit!)


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