Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 187

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Das heißt, der Sachwalter darf den Antrag nur dann stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. In der Praxis muss er zu Gericht gehen, und das Gericht muss die Voraussetzungen des Antrages überprüfen und kann dann entscheiden.

Nach meinem Wissensstand wird derzeit in solchen Fällen immer außerdem ein Kollisionskurator bestellt. (Abg. Haidlmayr: Jetzt nicht mehr!) Das wollen Sie verankert haben. Wir haben Verständnis dafür und werden dies im Zuge der Reform zum Außerstreitverfahren genauestens mit Ihnen diskutieren. Dort kann man das auch regeln. Ich hoffe, das ist ein für Sie tragbarer Kompromiss. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

19.49

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Heute ist ein schwarzer Tag, ein kohlschwarzer Tag für die Frauen und ein schwarzer, ein kohlschwarzer Tag für die Kinder. (Beifall bei der SPÖ. – Widerspruch bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Heute wird gegen die Mehrheit der ExpertInnenmeinung (Zwischenruf des Abg. Böhacker ), entgegen der parlamentarischen Usancen, weil ohne Begutachtung, ein Gesetz beschlossen, das unter dem Titel der gemeinsamen Obsorge meiner Ansicht nach nicht Konflikte nach der Scheidung verhindert, sondern – im Gegenteil! – Konflikte schüren wird und noch viel Leid – davon bin ich überzeugt – über viele Frauen, die ja vor allem auf die Kinder aufpassen, und auch über viele Kinder bringen wird. (Abg. Jung: Männer gibt es bei Ihnen nicht!)  – Männer gibt es schon, Herr Abgeordneter Jung, aber die kümmern sich leider zu wenig um ihre Kinder. Das ist das Problem! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Böhacker: Das ist eine Unterstellung!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll verordnet werden, was nach jetziger Rechtslage schon möglich ist. Sie sind hier im Haus, während Ihr Kind wahrscheinlich zu Hause bei der Mutter ist und schläft. (Abg. Böhacker:  ...! Das ist eine Unterstellung, die ich zurückweise! – Zwischenruf des Abg. Kiss.  – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Schon die bisherige Rechtslage hat es ermöglicht, dass die gemeinsame Obsorge weiterhin aufrecht erhalten wird. Vielleicht ist Ihnen nicht bekannt, was wesentliche Organisationen zu dieser Gesetzesänderung sagen. Ich rede jetzt gar nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der in seiner Zulässigkeitsentscheidung vom 11. Juni 2000 eindeutig sagt, dass die jetzige Rechtslage für das Kind besser ist, für klare Verhältnisse sorgt, und dass es zu keiner Gesetzesänderung in diesem Zusammenhang kommen soll.

Zur gemeinsamen Obsorge meldete sich auch die Katholische Aktion Österreich. Ich möchte Ihnen kurz vorlesen, wie das die Katholische Aktion Österreich sieht:

"Auch wenn ein Großteil der Scheidungen dem Papier nach ‚im Einvernehmen‘ erfolgt, so stehen dahinter doch in den meisten Fällen noch höchst akute unverarbeitete Beziehungskonflikte. Diese würden bei einer gemeinsamen Obsorge dann auf dem Rücken – oder schlimmer noch – in den Seelen der Kinder ausgetragen."

Das sagt nicht die linke Reichshälfte, nicht eine linkslinke überemanzipierte Frauenorganisation, sondern das sagt die Katholische Aktion Österreich. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die sind aber auch links!)

Der Katholische Männerbund sagt zum Beispiel Folgendes:

"Die gemeinsame Obsorge im Falle einer einvernehmlichen Scheidung verlangt ein hohes Maß an partnerschaftlichem Einverständnis und Verantwortung, das nicht bei allen vorausgesetzt


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