Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 189

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Daher überlegen Sie es sich, ob Sie diesem Gesetz wirklich zustimmen können, sehr geehrte Frauen von ÖVP und FPÖ! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

19.57

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst Dank an Kollegin Wurm für ihre Aussage aussprechen: Heute ist ein kohlschwarzer Tag. – Ich möchte ergänzen: Ja, stark, schwarz, weiblich! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Ein wirklicher Dank gehört aber der Vorsitzenden des Justizausschusses, Frau Dr. Maria Fekter, ausgesprochen, die weiß, wie sensibel dieses Thema ist, welch bedeutendes gesellschaftspolitisches Thema das ist. Es zeigt auch die Vorbereitung, dass es kein Husch-Pfusch-Gesetz ist, sondern es hat viele, viele Gespräche, Anhörungen und so weiter gegeben. Die Tatsachen zeigen auch, warum dem so war.

Nach den Meldungen der zuständigen Gerichte wurden im Jahre 1999 in Österreich an die 18 500 Ehen rechtskräftig geschieden, davon 87 Prozent einvernehmlich. Diese Scheidungen betrafen insgesamt 20 900 Kinder, darunter an die 16 000 Minderjährige. Meine Frage an die Sozialdemokraten und an die Vertreterinnen einiger Frauenorganisationen lautet nun: Sind diese Kinder von einem Elternteil geschieden worden? – Ich sage nein. (Abg. Dr. Mertel: Umgekehrt!) Von Kindern kann man sich nicht scheiden lassen, Eltern bleiben Eltern. Jede Sozialarbeiterin und Psychologin wird bestätigen, dass nicht perfekte Eltern noch immer besser sind als gar keine oder nur ein Elternteil. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich denke, nicht umsonst veranstaltet die Initiative der Alleinerzieherinnen ganz bewusst Seminare mit qualifizierten männlichen Referenten, um Kindern den Umgang mit männlichen Bezugspersonen zu ermöglichen. Auch Professor Friedrich hat im Hearing darauf hingewiesen – ich zitiere einen Satz daraus –:

Ein Kind will beide Eltern und Harmonie. Ein Kind will keinen Loyalitätskonflikt. – Zitatende.

Daher ist die heute zu beschließende gesetzliche Regelung einer gemeinsamen Obsorge zu begrüßen. Das ist ein Schritt, der auch von der Zeit her gegangen werden muss. Eine gemeinsame Elternverantwortung für Scheidungskinder einzurichten, ist zum Wohle der Kinder. Die meisten europäischen Länder haben die Vorteile dieser gemeinsamen Erziehungsberechtigung bereits erkannt und auch positive Erfahrungen damit gemacht. Das muss man einmal zugeben, auch wenn gesagt wird, dass es in Deutschland diese Erfahrungen bei weitem noch nicht gibt. Aber der Experte aus Deutschland hat sehr wohl berichtet, dass es da eine positive Bewegung gibt.

Die SPÖ-Frauen und SPÖ-Frauenorganisationen sind wiederholt gegen eben diese Möglichkeit der gemeinsamen Verantwortung aufgetreten. Sie haben sogar propagiert, dass wieder ein Stück Frauenpolitik zu Grabe getragen werde. Ich stelle jetzt die Frage in den Raum: Ist das nicht eine einseitige Machtpolitik? – Das hat meiner Meinung nach nicht mit Frauenpolitik zu tun, sondern das ist Gesellschaftspolitik, das ist Väter-, Männer- und Mütter-, Frauenpolitik. Es geht um eine bessere Zukunft für Österreichs Trennungskinder. (Abg. Mag. Prammer:  ...! Wie kann man als Frau ... ignorieren?)  – Ich sage keinen Blödsinn, sondern ich sage das, was Tatsache ist. Auch ich bin im Beratungsbereich tätig und weiß, wie es Frauen, Männern, Müttern, Vätern und auch Kindern geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte auch etwas gegenhalten, weil wir heute anscheinend bei diesem so wichtigen Thema aufrechnen, wer was sagt. Ich möchte jetzt aufrechnen, dass auch durchaus positive Anmerkungen gekommen sind, zum Beispiel gibt es eine Stellungnahme des Kinder- und Jugendanwaltes der Steiermark. Man muss auch fragen: Ist vielleicht deswegen, weil er sich zu diesem Thema positiv geäußert hat, sein Vertrag nicht verlängert worden? – Das ist eine andere Frage,


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