Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 191

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fähigkeit nicht attestiert? – Sie haben keine Regelung getroffen, wer dann eine Entscheidung treffen kann.

Überhaupt nicht geregelt ist auch die Frage der Behandlungen, die mit schweren und nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit verbunden sind. Was sind das für Behandlungen? – Ich frage die Mediziner in Ihren Kreisen. Ist eine Gastroskopie, bei der es ein bestimmtes Restrisiko gibt, eine derartige Behandlung? Kann der 14-Jährige darüber frei entscheiden oder können darüber nur die Eltern entscheiden?

Oder: Ich komme zum Thema Piercing. Wer darf entscheiden, wenn ein Mädchen zu einem Arzt geht und meint, sie wolle ein Brust-Piercing? Ist das eine schwere Behandlung?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben das in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht geregelt. Wir Sozialdemokraten sehen gerade in diesen Bereichen einerseits Vorteile, andererseits aber auch große Schwächen. Wir befürchten, dass es dadurch zu einer verstärkten Verschuldung junger Erwachsener beziehungsweise auch Minderjähriger kommt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend ein Informations- und Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, möglichst rasch nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 gemeinsam mit dem Bundesminister für Justiz ein Informations- und Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung – in dem insbesondere die Problembereiche der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen und jungen Erwachsenen behandelt werden – für alle Schultypen zu erarbeiten, damit dies im Schuljahr 2001/2002 in den einzelnen Lehrfächern bereits eingesetzt werden kann."

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dieser Problematik, zu den offenen Fragen der gemeinsamen Obsorge könnte man noch viel sagen, wobei Sie nicht auf Expertenmeinungen gehört haben.

Ich sage Ihnen noch einmal zum Schluss Folgendes: Die zivilrechtlichen Problemstellungen wurden von Ihnen überhaupt nicht ernst genommen. Sie wollten dieses Gesetz durchpeitschen. Sie werden aber auch die Verantwortung dafür zu tragen haben, wenn sich vermehrt junge Menschen in Schulden stürzen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht in einem ausreichenden Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie, er ist damit Gegenstand der Verhandlung beziehungsweise der Abstimmung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 in 366 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Mag. Prammer und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


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