Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 193

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Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 366 der Beilagen beigedruckte Entschließung betreffend die gesetzliche Regelung der Mediation.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist, soweit ich das feststellen kann, einstimmig angenommen. (E 40.)

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 366 der Beilagen beigedruckte Entschließung betreffend Auswirkung der Neuregelung des Kindschaftsrechtes durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 41.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Prammer und Genossen betreffend Evaluationsstudie zum Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen betreffend Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz samt Titel und Eingang in 371 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird samt Titel und Eingang in 372 der Beilagen abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, ein Zeichen zu geben. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich Einstimmigkeit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (297 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Finanzstrafgesetz und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (373 der Beilagen)


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