Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 194

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8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (273 und Zu 273 der Beilagen): Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Anhang, Vorbehalten, Erklärungen und Mitteilung der Republik Österreich (374 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 127/A der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (375 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 202/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend die Abschaffung der §§ 188 und 248 StGB – Herabwürdigung religiöser Lehren sowie des Staates und seiner Symbole (376 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Pendl. Ich erteile ihm das Wort.

20.18

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte kurz zur Regierungsvorlage betreffend Strafvollzugsgesetz Stellung nehmen.

Wer sich mit dem österreichischen Strafvollzug auseinander setzt, weiß, dass eine große Strafvollzugsgesetz-Novelle im Interesse eines modernen, humanen, aber auch für die Österreicherinnen und Österreicher sicheren Strafvollzugs dringend notwendig wäre. Im internationalen wie im europäischen Vergleich ist der österreichische Strafvollzug mit geringeren Ressourcen, sowohl im Sach- als auch im Personalaufwand, ausgestattet.

Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben bereits einige der wichtigen Punkte besprochen. Wir haben heute in den meisten Dienststellen beziehungsweise Justizanstalten einen – ja man kann nur mehr von Notbetrieb sprechen, ob nun Betriebe und Werkstätten stunden- oder tageweise zugesperrt sind oder auch Gefängnisabteilungen oft nur mit einer einzigen Beamtin oder einem einzigen Beamten besetzt sind. Da ist weder der Gesetzesauftrag bezüglich Betreuung noch jener der sicheren Verwahrung gewährleistet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Gestatten Sie mir, zwei, mir sehr wesentlich erscheinende Punkte, die wir ebenfalls bereits besprochen haben, hier und heute anzusprechen.

Eine der großen Problemstellungen im Strafvollzug ist der Komplex des Maßnahmenvollzuges, davon wiederum im Speziellen § 21 – sowohl Abs. 1 als auch 2 – StGB.

Im Strafvollzug sind die Unterbringungsmöglichkeiten nicht vorhanden. Ich weiß, dass schon lange daran gearbeitet wird, aber derzeit explodieren die Kosten für die Privatspitäler wie auch für den gesamten medizinischen Bereich. Wir wissen, Herr Minister, welche Taxe wir in den öffentlichen Spitälern zu zahlen haben.


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